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Überfall-Versuch auf Geldtransporter: Vier Schuldsprüche

Alle vier Angeklagten wurden schuldig gesprochen
Alle vier Angeklagten wurden schuldig gesprochen
Mit vier Schuldsprüchen hat am Mittwoch ein Prozess wegen versuchten schweren Raubes am Landesgericht Innsbruck geendet. Den vier Männern im Alter zwischen 24 und 42 Jahren wurde vorgeworfen, einen Werttransporter verfolgt zu haben, um das Fahrzeug auszurauben. Zu dem Überfall war es jedoch nie gekommen, die Männer hatten die Verfolgung abgebrochen.


Die Polizei hätte zuvor bereits konkrete Hinweise zu der geplanten Tat gehabt, berichtete Staatsanwalt Florian Oberhofer vor Gericht. Der erstangeklagte 42-Jährige fasste siebeneinhalb Jahre unbedingte Haft aus, der mitangeklagte 25-Jährige erhielt fünf Jahre unbedingt. Die beiden anderen Komplizen, im Alter von 24 und 36 Jahren, bekamen drei und dreieinhalb Jahre, jeweils teilbedingt. Die Urteile waren vorerst nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, die Verteidiger meldeten jeweils Nichtigkeitsbeschwerde an.

Alle vier Angeklagten hatten sich vor Richter Thomas Dampf nicht schuldig bekannt. Sie hätten zwar die Idee gehabt, einen Werttransporter zu überfallen, diese dann aber rasch wieder verworfen. Der Richter hielt diese Aussagen jedoch für unglaubwürdig, da die Beschuldigten zuvor bei den polizeilichen Einvernahmen ihre Pläne bereits eingestanden hatten. “Bei einer günstigen Gelegenheit hätten Sie unmittelbar zugeschlagen”, meinte Dampf in Richtung der Angeklagten.

Als der Fahrer des Transporters jedoch anhielt und Autostopper mitnahm, hätten die Beschuldigten die geplante Tat abgebrochen. “Sie haben von dem versuchten Raub aber nicht freiwillig Abstand genommen, sondern weil ihr ursprünglicher Plan nicht mehr durchführbar war”, erklärte Oberhofer. Der Richter folgte der Argumentation des Staatsanwalts: “Nur aufgrund äußerer Umstände haben Sie von der Tat abgelassen”.

Dem 42-jährigen Erstangeklagten, der selbst Fahrer für Werttransporte war, wurde darüber hinaus vorgeworfen, dass er ihm Rahmen dieser Tätigkeit Wertbriefe im Wert von rund 36.000 Euro gestohlen habe. Seine DNA-Spur in einer der Sicherheitsboxen würde ihn überführen, meinte Oberhofer. “Es ist logisch, dass meine DNA auf den Boxen ist, ich trage keine Handschuhe bei der Arbeit”, versuchte sich der Beschuldigte zu verteidigen. Wie seine DNA jedoch in die Innenseite der Box und auf die teilweise aufgerissenen Briefumschläge gelangt war, konnte der Angeklagte nicht erklären. Auch in diesem Punkt wurde der 42-Jährige wegen schweren Diebstahls schuldig gesprochen.

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