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Über 400 Unfälle – ÖAMTC warnt vor trügerischer Sicherheit

Vorarlberger Straßen bei Nebel besonders tückisch
Vorarlberger Straßen bei Nebel besonders tückisch ©APA
Mit dem Herbst kommt der Nebel – und mit ihm steigt das Unfallrisiko auf Österreichs Straßen. Allein im vergangenen Jahr wurden laut Statistik Austria 427 Verkehrsunfälle bei Nebel registriert.

Besonders kritisch war dabei die Zeit zwischen Anfang Oktober und Ende Dezember: 332 der Unfälle entfielen auf dieses gefährliche Vierteljahr, wie der ÖAMTC berichtet.

Oberösterreich Spitzenreiter – Vorarlberg mit 36 Unfällen

Im Bundesländervergleich verzeichnete Oberösterreich mit 107 die meisten Nebelunfälle, gefolgt von Niederösterreich (98) und der Steiermark (69). In Vorarlberg krachte es im Nebel immerhin 36-mal – ein Wert, der aufhorchen lässt. Besonders betroffen sind laut Statistik Freilandstraßen: 62 Prozent der Unfälle passierten außerhalb von Ortschaften.

Geschwindigkeit oft nicht angepasst

"Hauptursache ist meist nicht angepasste Geschwindigkeit", erklärt Dominik Tschohl vom ÖAMTC Vorarlberg. Nebel schränkt die Sicht massiv ein – wer zu spät bremst oder den Abstand unterschätzt, riskiert Auffahrunfälle. "Wenn man auf eine Nebelbank zufährt, muss das Tempo schon vorher reduziert werden", so Tschohl. Wichtig sei dabei eine einfache Faustregel: Der Bremsweg darf nicht länger sein als die Sichtweite.

Automatiklicht oft nicht ausreichend

Ein häufiger Irrtum betrifft das Licht: Viele Neuwagen verfügen über automatisches Tagfahrlicht – dieses aktiviert aber oft nur die Frontscheinwerfer. "Bei trübem Wetter oder Nebel reicht das nicht aus", warnt der ÖAMTC. Wer sich blind auf die Lichtautomatik verlässt, fährt möglicherweise ohne Rücklichter. Das kann gefährlich werden – insbesondere bei schlechter Sicht auf Freilandstraßen.

Auch die automatische Abblendlichtfunktion vieler moderner Fahrzeuge reagiert nicht zuverlässig auf Nebel: Sie wird meist erst bei Dämmerung oder Tunnelfahrten aktiv. Die Empfehlung des ÖAMTC ist daher klar: "Bei Nebel immer selbst das Abblendlicht einschalten."

Wann Nebelschlussleuchten erlaubt – und wann nicht

Eine zentrale Rolle spielen auch die Nebelleuchten. Während die vorderen Nebelscheinwerfer flexibel verwendet werden dürfen, gelten für die rote Nebelschlussleuchte klare Regeln. Sie darf nur bei erheblicher Sichtbehinderung – etwa durch starken Nebel – eingeschaltet werden. Sobald sich ein Fahrzeug nähert, sollte sie wieder deaktiviert werden, um andere Lenker nicht zu blenden.

Der "Lemming-Effekt": Gefährliches Mitläufertum

Ein weiteres Problem: Viele Lenkerinnen und Lenker orientieren sich instinktiv am Rücklicht des vorderen Fahrzeugs. "Das ist ein trügerisches Sicherheitsgefühl", warnt ÖAMTC-Instruktor Roland Frisch. Man spricht hier vom sogenannten "Lemming-Effekt" – ein Phänomen, das auch in der Psychologie als unreflektiertes Mitläufertum bekannt ist.

"Durchs Anhängen passt die eigene Geschwindigkeit oft nicht mehr zur Sichtweite", so Frisch. Gerade auf Schnellstraßen kann das fatale Folgen haben – besonders, wenn mehrere Fahrzeuge mit zu geringem Abstand hintereinanderfahren.

Der Appell des ÖAMTC ist daher eindeutig: Tempo anpassen, Abstand halten, Licht selbst einschalten – und sich nicht blind auf Technik oder andere Verkehrsteilnehmer verlassen.

(VOL.AT)

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