Für die Durchführung von Fahrübungen muss ein geeigneter Übungsplatz von mindestens
1000qm verfügbar sein-so steht es zumindest im § 64 KDV 1967.
Sicherlich eine sinnvolle Bestimmung die zum Schutz von Fahranfängern und anderen Verkehrsteilnehmern notwendig ist.
Grundkenntnisse der Fahrzeugbeherrschung wie Anfahren und vor allem dosiertes Bremsen im Strassenverkehr zu erlernen ist eben zu gefährlich.
Daher stellt sich die Frage wo der Übungsplatz der Bregenzer Fahrschulen ist und ob Fahrschüler diesen am Beginn ihrer Ausbildung auch immer entsprechend nützen können
um sich auf das Fahren im Strassenverkehr vorbereiten zu können.
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