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Uber-App ist illegal: Fahrdienstanbieter musste erneut Strafe zahlen

In ihrer derzeitigen Funktion ist die Uber-App in Wien illegal.
In ihrer derzeitigen Funktion ist die Uber-App in Wien illegal. ©APA/Roland Schlager
Die Taxi-Zentrale 40100 deckte Uber bereits mit Klagen ein, nun folgt eine weitere. In Summe betragen die Geldstrafen 320.000 Euro.
Uber ist der Feind
Taxler-Demo in Wien
Weitere Klagen möglich
Etappenerfolg gegen Uber
Weitere 120.000 Euro Strafe

Das Exekutionsgericht Innere Stadt in Wien hat über den Fahrdienstanbieter Uber neuerlich zwei Geldstrafen in Höhe von insgesamt 100.000 Euro verhängt. Das gab die Taxi-Zentrale 40100 in einer Aussendung am Montag bekannt. Insgesamt habe das für die Causa zuständige Bezirksgericht nun bereits neun Strafanträgen stattgegeben.

Uber-App verstößt gegen Einstweilige Verfügung

“Das Exekutionsgericht hat den Strafbeschluss zum achten Antrag allein aufgrund der Tatsache, dass Uber seine App und die Homepage zur Verfügung stellt, erlassen. Die Uber-App, wie sie derzeit in Wien funktioniert, verstößt gegen die Einstweilige Verfügung und ist illegal”, so Taxi 40100-Anwalt Dieter Heine.

Taxi 40100 überprüft Uber regelmäßig

Der Streit geht im Wesentlichen darum, dass Uber mit einer Mietwagenkonzession tätig ist und daher zwar nicht an die Taxigebühren gebunden ist, dafür aber die Wagen nach jeder Fahrt in die Zentrale zurückkehren bzw. alle Aufträge am Firmensitz entgegennehmen müssen. Taxi 40100 macht nun laufend Probefahrten und hält fest, wie die Fahrt abgewickelt wurde.

320.000 Euro soll Uber zahlen

In den vergangenen Monaten hat 40100 laut eigenen Angaben dutzende Verstöße von Uber-Fahrern, die sich nicht an die Auflagen der Einstweiligen Verfügung vom April hielten, dokumentiert und an das Gericht weitergeleitet. Insgesamt neun Strafanträgen hat das Exekutionsgericht bisher stattgegeben. Die Geldstrafen betragen in Summe 320.000 Euro.

Uber kann versuchen, sich per Rekurs oder Klage gegen die Beschlüsse zu wehren. Werden solche nicht eingebracht oder abgewiesen, wird die Strafbewilligung rechtskräftig.

(APA/Red)

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