Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn bekannt. Als Haftgründe wurden Tatbegehungs- und Fluchtgefahr angenommen , stellte Salzborn fest. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
16-jähriger IS-Heimkehrer geständig
Der Jugendliche, der sich in zwei ausführlichen Einvernahmen beim Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) geständig gezeigt hat, hat diese Verantwortung vor dem Haft-und Rechtschutzrichter aufrechterhalten. Er befindet sich nunmehr auf der Krankenabteilung in der Justizanstalt Wien-Josefstadt – bei einer Bombenexplosion im syrischen Raqqa hatte der Bursch schwere Verletzungen erlitten.
(apa/red)
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