AA

U-Haft für Sperger erneut verlängert

Dieter Sperger befindet sich seit Februar in der Justizanstalt Feldkirch in U-Haft.
Dieter Sperger befindet sich seit Februar in der Justizanstalt Feldkirch in U-Haft. ©VOL.AT/ Steurer (Archiv)
Feldkirch - Vermögensberater und früherer FC-Lustenau-Präsident Dieter Sperger soll Kunden um 1,2 Millionen Euro betrogen haben.

Erneut um vorläufig zwei Monate verlängert wurde gestern die Untersuchungshaft gegen Dieter Sperger. Der Vermögensberater und frühere Präsident des FC Lustenau soll Kunden- und Stiftungsgelder im Ausmaß von 1,2 Millionen Euro abgezweigt haben. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch ermittelt gegen ihn wegen des Verdachts des schweren Betrugs. Der Beschuldigte bestreitet den Tatvorwurf.

Das Landesgericht Feldkirch hat gestern die Fortdauer der U-Haft beschlossen. Das teilte auf Anfrage Heinz Rusch als Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch mit. Als Haftgründe habe das Gericht weiterhin Flucht- und Tatbegehungsgefahr angenommen, sagte der Staatsanwalt. Der Untersuchungshäftling habe gegen die Verlängerung der U-Haft Beschwerde eingelegt. Damit wird sich erneut das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) mit der Causa beschäftigen. Sollte das OLG die Verlängerung der U-Haft bestätigen, würde in zwei Monaten die nächste Haftprüfungsverhandlung stattfinden. Der 51-jährige Beschuldigte befindet sich seit Februar in der Justizanstalt Feldkirch in Untersuchungshaft. Für Verteidiger Bertram Grass ist es unverständlich, dass sein Mandant in Untersuchungshaft genommen wurde. Aus Sicht des Rechtsanwalts besteht weder Flucht- noch Wiederholungsgefahr.

Ein bis zehn Jahre Haft

Wie lange das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft noch dauern werde, sei noch nicht abzuschätzen, sagte Rusch. Staatsanwalt Markus Fußenegger als zuständiger Sachbearbeiter wartet auf das bestellte Gutachten eines Sachverständigen. Der Gutachter ist mit der Berechnung des durch die mutmaßlichen Betrügereien begangenen Schadens befasst. Danach will die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Sollte schwerer Betrug in Höhe von 1,2 Millionen Euro angeklagt werden, würde der Strafrahmen ein bis zehn Jahre Gefängnis betragen. Die Strafverfolgungsbehörde prüft noch weitere Tatvorwürfe, die gegen den Lustenauer erhoben und von ihm zurückgewiesen werden.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Lustenau
  • U-Haft für Sperger erneut verlängert