Tschaggunser Geschworenen- und Schöffenliste

Mai 2012, während der Amtsstunden im Gemeindeamt Tschagguns zur öffentlichen Einsicht auf. Jeder bzw. jede kann innerhalb der Auflegungsfrist auf Grund der Eintragung von Personen, die die persönlichen Voraussetzungen für das Amt eines Geschworenen oder Schöffen nicht erfüllen, Einspruch erheben – schriftlich oder mündlich. “Die eingetragenen Personen können überdies in gleicher Weise einen Befreiungsantrag stellen”, informiert die Gemeinde Tschagguns in der Kundmachung.
Amtszeiten des Gemeindeamtes Tschagguns am Freitag: 8 bis 12 Uhr und 13:30 bis 17 Uhr.
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