Die Betriebsordnung hatte strittige Punkte umfasst, etwa, dass Arztbesuche in die Freizeit zu verlegen seien. Auch Essen und Trinken während der Arbeitszeit war nicht gestattet: "Hierfür stehen ausschließlich die Pausenzeiten zur Verfügung." Wie der Unternehmenssprecher sagte, sei "zum Beispiel das Trinken natürlich auch während der Arbeitszeit erlaubt".
Das betroffene Unternehmen hat keinen Betriebsrat. Die Drogerieketten dm und Bipa haben Betriebsräte.
(APA/Red.)
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