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Trinkverbot während Arbeitszeit: Drogeriekette kündigt Änderung an

Die Drogeriekette kündigt Änderungen der Betriebsordnung an, die das Trinkverbot während der Arbeitszeit beinhaltet.
Die Drogeriekette kündigt Änderungen der Betriebsordnung an, die das Trinkverbot während der Arbeitszeit beinhaltet. ©Pixabay.com (Sujet)
Eine Drogeriekette, die österreichweit Filialen hat, sorgte mit ihrer Betriebsordnung, die ein "Trinkverbot" für Angestellte während der Arbeitszeit beinhaltete, für Aufsehen. Ein Sprecher der Kette teilte am Mittwoch auf APA-Anfrage mit: "Wir haben die alte Betriebsordnung selbstverständlich umgehend außer Kraft gesetzt und durch eine neue ersetzt, wie sie im Handel üblich ist".
Trinkverbot während der Arbeitszeit

Die Betriebsordnung hatte strittige Punkte umfasst, etwa, dass Arztbesuche in die Freizeit zu verlegen seien. Auch Essen und Trinken während der Arbeitszeit war nicht gestattet: "Hierfür stehen ausschließlich die Pausenzeiten zur Verfügung." Wie der Unternehmenssprecher sagte, sei "zum Beispiel das Trinken natürlich auch während der Arbeitszeit erlaubt".

Das betroffene Unternehmen hat keinen Betriebsrat. Die Drogerieketten dm und Bipa haben Betriebsräte.

(APA/Red.)

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