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Treibjagd in Hohenweiler? Jäger warnen Spaziergänger

In Hohenweiler sorgt eine Treibjagd am Feiertag für Wirbel.
In Hohenweiler sorgt eine Treibjagd am Feiertag für Wirbel.
Joachim Mangard (VOL.AT) joachim.mangard@russmedia.com
Ein schockierter Passant berichtet von zwei Waidmännern, die ihn am Feiertag von seiner Hausrunde verwiesen, da eine Treibjagd stattfinden würde.

Ein jähes Ende fand eine gemütliche Spaziergangsrunde an Maria Empfängnis in Hohenweiler. Denn zwei Jäger hielten einen Passanten auf einem Waldstück an und baten ihn, den Heimweg anzutreten.

Illegale Treibjagd am
Feiertag in Hohenweiler?

Grund dafür sei nämlich eine gerade stattfindende Treibjagd in dem steilen Waldstück in der Ortsparzelle Schatten, in dem der Spaziergänger gerne seine Runden dreht.

Ungefähr hier traf der Fußgänger auf die Jäger. ©Google Maps

"Im ersten Moment war ich überrascht, auch ob der Frage, was ich hier mache. Als ich dann unmissverständlich aufgefordert wurde, den Heimweg anzutreten, da hier eine Treibjagd stattfinden würde, habe ich mich gefragt, ob das überhaupt erlaubt ist", informiert der 50-Jährige gegenüber VOL.AT.

Auf Twitter meldete der Spaziergänger den Vorfall.

Auch sei das Waldstück beliebt bei Wanderern und Spaziergängern jeden Alters, auf dem Rückweg informierte er weitere Passanten ob der stattfindenden Jagd. "Ich frage mich, ob sich das steile, schwer einsichtige Areal für so etwas überhaupt eignet. Zumal man ja nie wissen kann, ob sich nicht Familien, Kinder oder Jugendliche in dem Gebiet aufhalten", führt der Anrainer weiter aus.

Ann-Kathrin Freude, VGT. ©VGT

Treibjagd an sich erlaubt, wenn Bestimmungen eingehalten werden

Auf VOL.AT-Anfrage bei Ann-Kathrin Freude vom VGT informiert die Tierschützerin: "An sich sind solche Jagden in Vorarlberg nicht verboten. Das betroffene Gebiet muss aber mit Schildern klar ausgewiesen werden. Auch dürfen nur jene Tiere gejagt werden, die zum Abschuss freigegeben sind."

Hubert Schatz, Wildökologe des Landes Vorarlberg. ©Hartinger

Und auch DI Hubert Schatz, Wildökologe und Ansprechpartner Jagd des Landes Vorarlberg, relativiert den Vorfall: "Solche Bewegungsjagden müssen nicht per se angemeldet werden. Wenn in dem betroffenen Gebiet aber Passanten oder Spaziergänger auftauchen, muss die Jagd beispielsweise mit Schildern ausgewiesen werden oder man muss auf den zugänglichen Wegen und Routen die Fußgänger informieren."

Auf Anfrage bei der zuständigen Polizeidienststelle wusste man zwar nichts von der Jagd, versicherte aber, dass man sich die Situation anschauen werde.

(VOL.AT)

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