Eine neue Situation gebe es allerdings durch die mittlerweile teilweise Verländerung von Bundesstraßen, präzisierte Vizekanzler und Infrastrukturminister Hubert Gorbach (B) gegenüber der APA.
Voraussichtlich am Montag wird sich Gorbach in Wien mit den Landeshauptleuten der am meisten betroffenen Bundesländer treffen. Er hofft, dass dabei schon recht konkrete Schätzungen über das Schadensausmaß vorliegen. Es soll danach über die Abwicklung der Verteilung von Mitteln aus dem Katastrophenfonds gesprochen werden, um am Dienstag im Ministerrat einen konkreten Beschluss zu erzielen.
Gorbachs Vorschlag soll so lauten: Von dem, was die Länder für Schäden von Privaten bezahlen, übernimmt der Bund 60 Prozent. Für die Sanierung von Schäden der öffentlichen Infrastruktur, wie Landes- und Gemeindestraßen, zahlt der Bund 50 Prozent. Nicht aber für verländerte Bundesstraßen.
Gorbach begründete dies im APA-Gespräch damit, dass bei der Verländerung der Bundesstraßen alle Länder gesagt haben: Die Katastrophenfondsmittel dafür nehmen wir mit!. Somit seien mit der Übertragung der dafür vorgesehen Reserven aus dem Katastrophenfonds die Verpflichtungen für den Bund abgegolten. Wohl vorsorglich fügte der Vizekanzler an: Der Bund wird sich nicht aus der Verantwortung schleichen – außer für das, was anders vereinbart wurde.
Am Montag hatte Gorbach zusammen mit Vertretern der Asfinag und der ÖBB die betroffenen Hauptverkehrsverbindungen in Vorarlberg, Tirol und in der Steiermark in Augenschein genommen.
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