Totes Kind: Frau bezog 18 Jahre weiter Familienbeihilfe
Die 37-Jährige aus dem Mostviertel in Niederösterreich soll durch die fehlende Bekanntgabe zu Unrecht Familienbeihilfe bzw. Kinderabsetzbetrag im Ausmaß von mehr als 30.000 Euro vom Finanzamt lukriert haben. Der Schuldspruch wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs durch Unterlassen ist nicht rechtskräftig.
Totes Kind nicht gemeldet: Frau bezog über 18 Jahre weiter Familienbeihilfe
Die Frau soll das Geld vom Finanzamt von Dezember 2004 - ab der Geburt ihres Kindes, das nach drei Wochen starb - bis November 2022 bezogen haben. Ausgegangen wurde in der Einzelrichterverhandlung von einem Betrag von 150 Euro pro Monat.
Angeklagte zeigte sich teilweise geständig
Die Angeklagte war teilweise geständig, will den Erhalt des Geldes aber, nicht zuletzt aufgrund einer psychischen Ausnahmesituation, erst 2008 bemerkt haben. "Ich habe nie Kontoauszüge ausgedruckt. Ich habe abgehoben, was da war, und bin gegangen", gab die Niederösterreicherin zu Protokoll. "Ich weiß, das horcht sich ein bisschen unglaubwürdig an."
Tat sei aus "finanzieller Notlage" erfolgt: Frau dennoch verurteilt
Für den Einzelrichter war die Schilderung in Anbetracht der damaligen Lebenssituation der Beschuldigten "nicht völlig unplausibel". Im Zweifel wurden von der ursprünglichen Schadenssumme von etwa 40.000 Euro für den Zeitraum von Ende 2004 bis 2008 rund 7.000 Euro abgezogen. Die Tat sei aus "finanzieller Notlage und einer schwierigen Situation heraus" erfolgt, betonte der Richter, sei aber natürlich "dennoch strafbar". Zusätzlich zum nicht rechtskräftigen Schuldspruch wurde Bewährungshilfe angeordnet.
(APA/Red)
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