Tote Mutter in Tirol: Sohn zu lebenslanger Haft verurteilt

Ein 43-Jähriger ist am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck wegen des Verbrechens des Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Geschworenengericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Juni 2024 in Innsbruck seine Mutter getötet hatte, indem er sie zuerst würgte und ihr dann zahlreiche Faustschläge gegen Gesicht und Kopf versetzte. Die 69-Jährige verblutete aufgrund der dadurch erlittenen Kopfplatzwunden. Im Prozess hatte sich der Angeklagte geständig gezeigt.
Innsbruck. Der Wahrspruch der Geschworenen fiel mit acht zu null einstimmig aus. Zudem wurde die Einweisung des 43-Jährigen in ein therapeutisch-forensisches Zentrum angeordnet. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
"Ich bin schuld, dass meine Mama tot ist", hatte der Angeklagte bei seiner Einvernahme zu Beginn der Verhandlung vor Richterin Helga Moser und den Geschworenen erklärt. Er habe sie "erschlagen". Es sei aber "nicht geplant gewesen", fügte der 43-jährige Tiroler hinzu. Vor der Tat habe er jedenfalls "in einem Lokal Whisky getrunken" und sei dann wieder zu Hause mit seiner pflegebedürftigen Mutter "in eine Diskussion gekommen", skizzierte er schließlich die Zeit vor der Tötung.
Staatsanwalt schilderte Zusammenleben von Mutter und Sohn
"Meine Mutter hat mir gegenüber geäußert, dass sie nicht mehr leben möchte", führte der Mann aus. Das Streitgespräch habe sich schließlich "hochgeschaukelt" und er selbst sei "außer Kontrolle geraten": "Ich wurde sauer und habe dann zugeschlagen." Wie oft, konnte er auf Nachfrage von Moser nicht sagen. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft war es aber zumindest 22 Mal. Zudem soll er auf ihr gekniet haben, was zum Bruch der zweiten und dritten Rippe führte, und sie zumindest 20 Sekunden gewürgt haben – mit der Folge, dass ihr Zungenbein brach.

Es sei "unstrittig, dass der Angeklagte seine Mutter getötet hat", hatte zuvor Staatsanwalt Markus Grüner in seinem Eröffnungsplädoyer ausgeführt. Kurz schilderte er dabei das Zusammenleben der getöteten 69-Jährigen und des Angeklagten: "Sie lebten mehrere Jahre zusammen, die Frau war bettlägerig und insgesamt nicht gut beieinander." Ebenjener Frau habe er schließlich im Juni vergangenen Jahres fast zwei Dutzend Faustschläge verpasst: "Die Verletzungen sind wirklich eindeutig." Auch den wahrscheinlichen Todeszeitpunkt benannte Grüner: "Der Tod ist gegen 2.00 bis 4.00 in der Früh eingetreten."
Der Verteidiger des Mannes stellte daraufhin die Tat an sich ebenfalls nicht in Abrede. "Vieles ist unbestritten und tatsächlich ganz eindeutig", sagte er. "Mein Mandant weiß auch, dass er heute nicht als freier Mann aus dem Schwurgerichtssaal gehen wird", so der Verteidiger. Es werde aber eine Frage der Einschätzung der Geschworenen sein, ob es wirklich Mord gewesen sei.
Gutachterin attestierte Zurechnungsfähigkeit, aber Gefährlichkeit
Das psychiatrische Gutachten von Adelheid Kastner attestierte dem Mann im Anschluss jedenfalls Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt. "Er wusste, wo er ist und was er tat", erklärte die renommierte Psychiaterin. Weder liege eine schwerwiegende psychische Erkrankung vor, noch sei bei der Tat eine "tiefgreifende Bewusstseinsstörung" vorgelegen. Sehr wohl sei der Angeklagte aber gefährlich: "Er hat eine kurze Zündschnur." Somit könne es auch "jederzeit" wieder zu ähnlich gelagerten Gewalttaten kommen, weshalb eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum anzuraten sei.
Der Mann habe jedenfalls mit "massiver Gewalt" agiert, schilderte Gerichtsmedizinerin Elke Doberentz. "Es waren zumindest 22 massive Schläge, vermutlich mehr", führte sie aus. Auch habe er seine Mutter "zwischen 20 und 30 Sekunden gewürgt", was allerdings nicht zum Tod geführt habe. Zum Tod hätten hingegen Kopfplatzwunden geführt, verursacht durch die Schläge.

Staatsanwalt sprach von "bedingtem Vorsatz" und somit von Mord
Diese massive Gewalteinwirkung strich auch der öffentliche Ankläger in seinem Schlussplädoyer heraus. Zudem gehe er davon aus, dass der Angeklagte mit einem "bedingten Vorsatz" agiert, also den Tod der Mutter "billigend in Kauf genommen hat". Daher müsse man von Mord ausgehen, so Grüner.
"Es war wohl ein Totschlag im Affekt", strich hingegen der Verteidiger in seinen Schlussworten heraus. "Er hatte ein Blackout und hat dann zugeschlagen."
Angeklagter stritt Tötung der Mutter zunächst ab
Nach der Tat hatte der Beschuldigte zunächst jegliche Schuld von sich gewiesen. Der stellvertretende Leiter des Tiroler Kriminalamtes (LKA), Philipp Rapold, schilderte damals gegenüber der APA, dass der Mann im Zuge seiner Einvernahme bei der Version bleibe, sich in jener Nacht schlafen gelegt und seine Mutter dann tot aufgefunden zu haben. Er verständigte selbst die Polizei. Bei der Untersuchung des Leichnams stellte ein Notarzt jedoch verdächtige Verletzungen fest. Der stark alkoholisierte Sohn wurde noch an Ort und Stelle festgenommen. Die 69-Jährige hatte zuletzt in der Wohnung ihres Sohnes gelebt. Der 43-Jährige hatte sich um die Pflegebedürftige gekümmert.
(APA)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.