Bedingte Haft in Prozess um Brand mit toten Kindern in NÖ
Die selbst schwer verletzte Mutter der beiden Burschen wurde nach dem Vorfall am 26. April per Notarzthubschrauber ins Krankenhaus transportiert. Dem Ergebnis der Brandermittlung zufolge war das Feuer auf eine offene Flamme zurückzuführen.
Laut späteren Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft soll die Angeklagte in einem Badezimmerschrank ihrer Wohnung ein funktionsfähiges Pfeifenfeuerzeug aufbewahrt haben. Dieses war offenbar für den Fünfjährigen erreichbar, der Bub dürfte im Kinderzimmer damit gespielt und Feuer gelegt haben. Die Frau habe die "gebotene Sorgfalt und Aufmerksamkeit unterlassen", betonte die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsvortrag.
Buben atmeten Rauchgase ein
Die 25-Jährige soll ihre Kinder nämlich auch nicht entsprechend beaufsichtigt haben. Als Grund dafür wurde seitens der Anklagebehörde angeführt, dass die nicht anwaltlich vertretene Frau am Vortag ein THC-haltiges Suchtgift sowie Methamphetamin und Amphetamin konsumiert haben dürfte und so "aufgrund einer Minderung der psychophysischen Leistungsfähigkeit" tagsüber schlief. Der Fünfjährige und sein einjähriger Bruder atmeten die entstandenen Rauchgase ein und starben. Auch eine Nachbarin erlitt eine leichte Rauchgasvergiftung.
"Ich fühle mich nicht schuldig", gab die 25-Jährige hinsichtlich der Vorwürfe laut Dolmetscherin zu Protokoll. Sie sei am Vormittag des 26. April gemeinsam mit ihrem jüngsten Buben eingeschlafen, auch der Fünfjährige sei bei ihr im Bett gelegen. "Als ich aufgewacht bin, war schon überall Rauch. Ich habe nichts gesehen", sagte die Angeklagte. "Ich habe nach den Kindern gerufen, bin vor das Haus gelaufen und habe geschrien." Gegen 11.30 Uhr sei die Feuerwehr eingetroffen.
Drogenkonsum einmal monatlich
Besonders müde sei sie an dem Tag nicht gewesen. "Ich habe keinen Grund gehabt, dass ich tief schlafe." Drogenkonsum sei grundsätzlich einmal monatlich vorgekommen, da seien die Kinder aber stets bei deren Großmutter gewesen, sagte die Tschechin. "Ein, zwei Tage" vor dem 26. April habe sie ebenfalls Drogen zu sich genommen, am Vorabend jedoch nicht. Dem angeführten monatlichen Drogenmissbrauch stand die Aussage des Kindesvaters entgegen. "Sie hat Vollgas konsumiert", sagte der Mann, der nicht mit der Familie in einem Haushalt wohnte.
Aktuell lebt die 25-Jährige bei ihrer Schwester. Sie sei "psychisch in Behandlung", gab die Beschuldigte an. Bereits im Februar war die Angeklagte in Krems wegen falscher Beweisaussage zu sechs Monaten bedingt verurteilt worden. Hier wurde von einem Widerruf abgesehen, die Probezeit in dieser Causa aber auf fünf Jahre verlängert.
Richter: Vorfall "schwer einzusehen und zu verarbeiten"
Ins Treffen geführt wurde vom Einzelrichter bei der Urteilsbegründung insbesondere die persönliche Betroffenheit der Beschuldigten: "Sie haben bereits die höchste Strafe erlitten." Eine grundlegend geständige Verantwortung liege vor, aber kein reumütiges Geständnis. Das erklärte sich der Richter damit, dass es "schwer einzusehen und zu verarbeiten" sei, dass man bei einem solchen Vorfall "vielleicht doch eine Mitschuld trägt".
Verurteilt wurde die 25-Jährige neben fahrlässiger Tötung auch wegen fahrlässiger Körperverletzung aufgrund der leichten Rauchgasvergiftung der Nachbarin. Generell wertete der Einzelrichter "auffallend fahrlässiges Verhalten" in Sachen Strafbemessung als erschwerend. Hinzu kamen das Zusammentreffen zweier Vergehen und die Tatbegehung während der Probezeit.
(APA)
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