Tote 13-Jährige: Verdächtiger hatte Vorstrafe aufgrund von Sexualdelikt

Nach gesicherten Informationen der APA wurde der gebürtige Afghane bisher insgesamt fünf Mal polizeilich angezeigt und Mitte Mai 2020 wegen geschlechtlicher Nötigung, Körperverletzung und versuchter schwerer Nötigung verurteilt.
Abschiebung fand nicht statt
Dafür fasste er zwei Jahre, davon sechs Monate unbedingt aus, kam jedoch nach der Verhandlung auf freien Fuß, da ihm die U-Haft auf den unbedingten Strafteil angerechnet wurde. Bewährungshilfe wurde angeordnet. Abgeschoben wurde der Mann nicht, obwohl seit Februar 2018 gegen ihn ein endgültig negativer Asylbescheid vorlag, die Abschiebung für zulässig erklärt und eine Frist für eine freiwillige Ausreise gesetzt worden war.
Mann war bei Verhandlung nicht anwesend
Dagegen legte der Afghane im März 2018 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. An der für September 2019 anberaumten Verhandlung, bei der das Rechtsmittel behandelt werden sollte, nahm er jedoch nicht teil. Da der 23-Jährige für das Bundesverwaltungsgericht nicht greifbar war - bis 14. Mai 2020 saß er dann im Gefängnis, danach war er trotz eines ihm beigegebenen Bewährungshelfers offenbar nicht mehr zu finden, - wurde das Beschwerdeverfahren aufgrund unbekannten Aufenthalts eingestellt, was einem De-facto-Abschiebeschutz gleichkam. Das erscheint insofern beachtlich, da der Mann seit September 2020 an mehreren Adressen im Bundesgebiet gemeldet gewesen sein soll.
Fahndung nach weiterem potenziellen Mittäter
Unterdessen war die Fahndung nach einem vierten möglichen Mittäter im Laufen, der sich ins Ausland abgesetzt haben dürfte. Nach diesem Afghanen - 22 Jahre alt und mehrfach vorbestraft - wird mittlerweile mit internationalem Haftbefehl gesucht. Er sowie der 23-Jährige sollen sich im Tatzeitraum in der Wohnung eines bereits inhaftierten 18-jährigen Landsmanns aufgehalten haben, in das sich die 13-Jährige freiwillig begeben hatte. Dort sollen ihr Drogen verabreicht worden sein und anschließend Missbrauchshandlungen stattgefunden haben. "Ermittelt wird wegen sexueller Übergriffe. Welcher Tatbestand dabei erfüllt worden ist, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen", meinte dazu Nina Bussek, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien.
Fragezeichen hinter Tod der 13-Jährigen
Unklar ist, wie das Mädchen zu Tode kam. Informationen der APA zufolge soll der 18-Jährige die Minderjährige - möglicherweise hatte sie infolge der konsumierten Drogen das Bewusstsein verloren - aus seiner Wohnung getragen und auf einem davor befindlichen Grünstreifen gegen einen Baum gelehnt haben, wo Passanten Samstagfrüh den leblosen Körper entdeckten. Einem beigezogenen Gerichtsmediziner zufolge war die 13-Jährige erstickt. Detaillierte Aufschlüsse erhofft sich die Anklagebehörde vom Obduktionsgutachten sowie in Auftrag gegebenen toxikologischen und molekulargenetischen Fachgutachten.
Mann flüchtet
Der offenbar dringend der Mitbeteiligung verdächtige vierte, auf der Flucht befindliche 22-Jährige wurde bereits drei Mal gerichtlich verurteilt, zuletzt im Februar 2020 wegen Suchtgifthandels zu neun Monaten Haft. Später stand er in einer weiteren Verhandlung gemeinsam mit dem 18-Jährigen wegen räuberischen Diebstahls vor Gericht, wurde dabei jedoch freigesprochen. Der 18-Jährige fasste dagegen zehn Monate unbedingt aus.
Behördensprecherin: Antrag auf U-Haft gestellt
Der 18-Jährige sowie ein 16 Jahre alter, bisher unbescholtener Afghane, der sich erst seit 7. April 2021 in Österreich aufhält, befinden sich im Zusammenhang mit dem Tod der 13-Jährigen seit Montagnachmittag in Haft. Die Staatsanwaltschaft hat am Donnerstag die Verhängung der U-Haft beantragt, teilte Behördensprecherin Bussek der APA mit. Darüber entscheiden wird das Landesgericht vermutlich am Freitag. Der Ältere wurde bereits dreimal gerichtlich verurteilt. Er bestritt in seiner Einvernahme, etwas mit der Tötung des Mädchens zu tun zu haben. Der Jüngere wiederum schwieg bisher.
(APA/Red)
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