Die Staatsanwaltschaft warf dem 26-Jährigen grob fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Gemeingefährdung vor. Der Mann bekannte sich schuldig. Seine Schwester – die Braut – war eineinhalb Wochen nach dem Unfall im Spital gestorben.
Braut erlag ihren Verletzungen
Der nicht zum Personentransport zugelassene Anhänger war am frühen Abend des 8. September 2018 auf der Landesstraße zwischen Allhartsberg und Sonntagberg umgestürzt. Die 13 Insassinnen wurden auf eine Steinwurfmauer geschleudert und teilweise schwer verletzt.
Die Braut erlitt Kopf- und Thoraxblessuren, denen sie später im Krankenhaus erlag. Auch zwei Schwangere waren nach früheren Polizeiangaben unter den Verletzten.
Nicht zum Personentransport zugelassen
Der Traktorlenker war laut einem Gutachten mit überhöhtem Tempo in eine Rechtskurve eingefahren. Wäre der Anhänger zum Personentransport zugelassen gewesen, hätte die erlaubte Höchstgeschwindigkeit laut Staatsanwaltschaft 10 km/h betragen. Das Gespann war der Anklage zufolge mit 25 bis 30 km/h unterwegs gewesen.
“Die wahre Strafe hat der Angeklagte bereits bekommen”, sagte der Verteidiger. Die Schwester seines Mandanten sei bei dem Unfall ums Leben gekommen. Der Rechtsanwalt äußerte weiters Zweifel, ob es sich um grob fahrlässige Tötung handelte.
Fahrer wollte Fahrrad überholen
Der Angeklagte gab an, er habe in einer mäßig steilen, engen Rechtskurve einen Radfahrer überholt und zu beschleunigen begonnen, als sich das Zugfahrzeug am Scheitelpunkt befunden habe. Er schätzte, maximal mit 20 km/h unterwegs gewesen zu sein. Bei einer Verurteilung drohen dem 26-Jährigen bis zu drei Jahre Haft.
(APA)
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