Tödlicher Schubser am Praterstern: Haft für 45-Jährigen

Der gebürtige Salzburger wollte am Praterstern einen Streit schlichten, einer der Streithähne ging laut seiner Meinung nach bedrohlich auf ihn zu, weshalb er dem 61-Jährigen einen Stoß versetzte. Der Mann stürzte, schlug mit dem Kopf auf und erlitt ein tödliches Schädel-Hirn-Trauma.
61-Jähriger verstarb
Der Mann wurde zunächst wegen des Verdachts einer Gehirnerschütterung eingeliefert. Die Verletzungen stellten sich jedoch als weitaus gravierender heraus. Nach einer Woche Krankenhausaufenthalt verstarb der 61-Jährige.
Der 45-Jährige bekannte sich nicht schuldig. Er wollte sich am Vorfallstag am 8. Jänner eigentlich am Praterstern mit einem Freund treffen, der ihm noch Geld schuldete. Der 45-Jährige hielt sich in der Vergangenheit des Öfteren an dem Bahnhof auf, wollte aber nach seiner Haftentlassung ein neues Leben beginnen. "Dort gibt es immer so viel Streit." Aber mit den Leuten am Praterstern war er größtenteils bekannt.
"Lass ihn in Ruhe"
Der 45-Jährige machte noch Besorgungen bei einem Supermarkt, als er sah, wie der 61-jährige Bekannte mit einer Frau wegen einer gestohlenen Geldbörse stritt. Die Frau versetzte dem Mann zwei Ohrfeigen. Als der 61-Jährige dann einen weiteren Mann, den er auch kannte, beschimpfte, schritt er ein. "Lass ihn in Ruhe, er hat nichts gemacht", sagte der 45-Jährige zu dem Streithahn. Daraufhin kam der 61-Jährige auf ihn zu, stieß ihn mit seiner Brust gegen die des Jüngeren und erhob die Faust zum Schlag.
Da stieß ihn der 45-Jährige weg, der 61-Jährige ging ein paar Schritte zurück und sackte zusammen. "Ich hab' geglaubt, er lässt sich fallen. Er hat schon früher einmal gesagt, er lässt jemanden zahlen wegen Schmerzensgeld", sagte der Angeklagte dem Schöffensenat. "Ich hab' das leider nicht ernst genommen und bin weggegangen. Ich hätte nicht gedacht, dass er hinfällt und sich was tut, geschweige denn stirbt", meinte der Angeklagte. "Ich bereue, dass ich überhaupt dort war und dass ich mich eingemischt hab'." Das Urteil am Wiener Straflandesgericht wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang ist bereits rechtskräftig.
(APA/Red)
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