Tödliche Polizeischüsse im Burgenland: Fortführung von Ermittlungen beantragt
Die Staatsanwaltschaft (StA) Eisenstadt hatte das Verfahren Anfang August eingestellt, weil der Waffengebrauch als gerechtfertigt eingestuft wurde. Nun entscheidet das Landesgericht, hielt eine Sprecherin der StA am Freitag gegenüber der APA fest.
Polizist im Burgenland schoss auf Mann
Ermittelt wurde wegen grob fahrlässiger Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Der Polizist hatte auf den 55-jährigen deutschen Staatsbürger geschossen, weil dieser zuerst seine Ehefrau und dann die Beamten mit einer Machete bedrohte, einen Polizisten verletzte und sich auch mit Worten und Pfefferspray nicht beruhigen ließ. Die Staatsanwaltschaft begründete die Einstellung des Verfahrens damit, dass aufgrund des Angriffs des Mannes mit einer Hieb- und Stichwaffe Lebensgefahr bestanden habe und der Waffengebrauch somit gerechtfertigt gewesen sei.
Kritik von Witwe
Die Witwe sieht das anders. Sie hatte die Vorgangsweise der Polizei schon kurz nach dem Vorfall in einem Facebook-Posting kritisiert. Dabei meinte sie, ihr Gatte habe sie nicht bedroht, statt eines Polizeieinsatzes hätte es einen psychiatrischen Notdienst gebraucht. Der Anwalt des Exekutivbeamten, Nikolaus Rast, hatte unterdessen stets betont, dass es sich um eine "bedrohliche Situation" gehandelt habe.
(APA/Red)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.