Tochter und Enkel nach Tod von 85-Jähriger vor Gericht
Die 85-Jährige hatte mit ihrer Tochter und dem Enkelsohn in einem gemeinsamen Haushalt gelebt, die beiden waren deren einzige Betreuungspersonen gewesen. Die an Kreislaufbeschwerden leidende gebrechliche Frau stürzte am Morgen des 18. Mai des heurigen Jahres und konnte anschließend nicht mehr selbstständig aufstehen. Daraufhin soll sie es abgelehnt haben, dass ihre Angehörigen den Arzt verständigen. Über die kommenden sieben Tage sollen die beiden nunmehr Angeklagten die Frau in dieser Lage belassen haben, ohne Hilfe zu holen.
Die Angeklagten sollen die 85-Jährige zwar in diesem Zeitraum mit ein wenig Nahrung und Flüssigkeit versorgt haben, jedoch verstarb diese am 26. Mai an den Folgen eines Flüssigkeitsmangels in der Wohnung. Der Tochter und dem Enkelsohn soll der Gesundheitszustand der Frau bewusst gewesen sein, jedoch soll diese fehlenden Lebenswillen geäußert haben. Nun müssen sich beide wegen des Vorwurfs des Quälens oder der Vernachlässigung einer unmündigen oder wehrlosen Person verantworten. Da die mutmaßliche Tat den Tod des Opfers zufolge hatte, drohen beiden im Falle einer Verurteilung zwischen einem und zehn Jahre Haft.
(APA)
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