Tirol: Kater "Helli" darf jetzt rechtskräftig streunen

Der Berufungssenat habe nun das Urteil bestätigt, berichtete ORF Radio Tirol am Mittwoch. Laut Urteilsbegründung seien streunende Kater in der Gemeinde durchaus ortsüblich. Dabei würde es sich um keine größere Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks handeln. Der Berufungssenat habe daher festgestellt, dass keine weiteren Rechtsmittel zulässig seien, hieß es in dem ORF-Bericht.
Auch ein Gehege hält “Helli” nicht auf
Der jahrelange Rechtsstreit hatte damit begonnen, weil der Kater in Nachbars Garten zwei Kaninchen erlegte. Was folgte war eine Klage gegen den Katzenhalter. Anfang 2012 wurde der Besitzer von “Helli” zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt. Der Kaninchenbesitzer wurde dazu angehalten, seine Schützlinge in einem eingezäunten Gehege zu halten.
Der Nachbar klagte aber erneut, weil der Stubentiger weiter versucht haben soll, in das Gehege einzudringen. Das Bezirksgericht Hall wies diese allerdings ab, und der Berufungssenat bestätigte jetzt zu guter Letzt das Urteil. (APA)
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