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Tierschützer-Prozess: Weiteres Verfahren nach OLG-Entscheid

Noch hibt es keinen Termin für das neue Verfahren im Tierschützer-Prozess.
Noch hibt es keinen Termin für das neue Verfahren im Tierschützer-Prozess. ©APA
Im so genannten Tierschützer-Prozess muss nach der Aufhebung von fünf Freisprüchen durch das Oberlandesgericht (OLG) Wien ein weiteres Verfahren angestrengt werden. Im ersten Verfahren wurden von der Anklagebehörde erhebliche Mängel festgestellt. Man nehme dies zur Kenntnis, so Erich Habitzl von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt. Man habe jedoch eine "professioneller Distanz auf die Sicht der Dinge".
Urteil "demokratiegefährdend"
Freisprüche aufgehoben

Wie berichtet sind am Montag fünf der 13 Freisprüche im sogenannten Tierschützer-Prozess aufgehoben worden. Eine neue Anklage zu den Punkten Nötigung, Sachbeschädigungen und Tierquälerei zu erarbeiten sei nicht notwendig, diese liege ja aus dem Verfahren vor, heißt es von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt. Nun obliege es dem Landesgericht, einen Termin für ein neues Verfahren auszuschreiben. Wann ungefähr das sein könnte, war zunächst nicht zu erfahren, da der Gerichtssprecher in einer Verhandlung war.

Neues Verfahren im Tierschützer-Prozess

Wer nun die Anklage vertreten werde, stehe noch nicht fest. Eine Ausschließung gebe es bei der Staatsanwaltschaft nicht, erläuterte der Sprecher. Angesprochen auf Gerüchte, wonach Wolfgang Handler, Staatsanwalt beim 14 Monate dauernden Tierschützer-Prozess, zum Oberstaatsanwalt befördert worden wäre, wies Habitzl als “unrichtige Behauptung” zurück. (APA)

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