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Martin Balluch zur Aufhebung der Freisprüche im Tierschützer-Prozess

Martin Balluch hält die OLG-Entscheidung für "demokratiegefährdend".
Martin Balluch hält die OLG-Entscheidung für "demokratiegefährdend". ©APA
Am Montag wurden fünf von 13 Freisprüchen im so genannten Tierschützer-Prozess vom Oberlandesgericht (OLG) Wien aufgehoben. Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken, hält diese Entscheidung für "demokratiegefährdend", auch wenn er selbst nicht betroffen sei.
Warten auf das Urteil
Freisprüche wurden aufgehoben

Wie berichtet hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien einen Teil der Freisprüche im Tierschützer-Prozess aufgehoben. Nicht rechtskräftig wurden laut einer Aussendung vom Montagnachmittag die Freisprüche von fünf (der ursprünglich 13) Beschuldigten in Bezug auf Nötigung und versuchte Nötigung, Sachbeschädigung, Sachbeschädigung und Tierquälerei sowie Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Fünf Freisprüche nicht rechtskräftig

Nicht rechtskräftig wurden die Freisprüche von fünf Beschuldigten zu konkret folgenden Anklagepunkten: Nötigung und versuchte Nötigung von Unternehmen durch die Androhung schwerwiegender Straftaten und von Sachbeschädigungen (2006 bis 2008), Zerstörung von Werbetafeln und von Fensterscheiben im Oktober 2006 (Sachbeschädigung), Aufbrechen eines Schweinestalls im März 2008, wobei ca. 400 Tiere in Stress und Panik versetzt worden und einige dabei verendet seien (Sachbeschädigung und Tierquälerei) sowie Gewaltanwendung zur Verhinderung einer Festnahme im März 2007 (Widerstand gegen die Staatsgewalt). “Der Freispruch vom Vorwurf der ‘kriminellen Vereinigung’ (§ 278a StGB) und von einigen anderen Tatvorwürfen durch das Landesgericht Wiener Neustadt vom Mai 2011 blieb unbekämpft und wurde rechtskräftig”, betonte das OLG Wien außerdem.

Martin Balluch: Aufhebung “demokratiegefährdend”

Er selbst sei von der Aufhebung nicht betroffen, da die Staatsanwaltschaft gegen seinen Freispruch nicht berufen habe, so Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken, am Montagabend. Aber er empfinde den Entscheid des Oberlandesgerichts Wien als “demokratiegefährdend”. Das OLG habe maximal negativ entschieden und sei jeder Berufung der Anklagebehörde gefolgt – dessen Urteil enthalte “nichts Positives”.

 Nicht mehr rechtskräftig ist etwa der Freispruch in Bezug auf “Nötigung und versuchte Nötigung von Unternehmen durch die Androhung schwerwiegender Straftaten und von Sachbeschädigungen”. “Die Ankündigung einer legalen Kampagne könnte eine gefährliche Drohung sein”, so Balluch. Dabei würden das alle NGO so machen, von Greenpeace bis zu den Vier Pfoten. “Ich werde mich selbst anzeigen, weil ich das laufend mache.” Auch den Vorwurf der Tierquälerei, Schweine wurden aus engen Ställe befreit, versteht Balluch nicht. “Das würde ja bedeuten, dass es Schweinen auf der Wiese schlechter geht als in engen Ställen.” Zudem setze dies einen Vorsatz voraus, was man einem Tierschützer wohl schlecht vorwerfen könne. (APA)

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