Nicht rechtskräftig wurden laut einer Aussendung vom Montagnachmittag die Freisprüche von fünf (der ursprünglich 13) Beschuldigten in Bezug auf folgende Anklagepunkte: Nötigung und versuchte Nötigung, Sachbeschädigung, Sachbeschädigung und Tierquälerei sowie Widerstand gegen die Staatsgewalt. Das Landesgericht Wiener Neustadt wird über diese Anklagepunkte eine neue Hauptverhandlung durchzuführen haben, so das OLG Wien. Seit Monaten wurde diese Entscheidung des Wiener Gerichts mit Spannung erwartet. (APA)
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