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Tierquälerei: Bregenzer Winzer verurteilt

Bregenzer Winzer Josef Möth und Verteidiger Florin Reiterer
Bregenzer Winzer Josef Möth und Verteidiger Florin Reiterer ©VN
Ein Winzer aus Bregenz wurde wegen Tierquälerei schuldig gesprochen. In seinen Weinreben-Netzen hatten sich zahlreiche Wildvögel verfangen. Das Urteil lautet auf eine Geldstrafe, gegen die Berufung eingelegt wurde.
Tierquälerei-Vorwurf: Urteil gegen Winzer Möth gesprochen
Schuldspruch für Bregenzer Winzer Josef Möth

Das Landesgericht Feldkirch hat Josef Möth, einen Winzer aus Bregenz, am Dienstag wegen Tierquälerei verurteilt. Der Vorwurf: In den Netzen, die er zum Schutz seiner Weinreben angebracht hatte, hatten sich zahlreiche Wildvögel verfangen. Dies führte zu deren Tod oder schwerer Verletzung.

Möth beteuerte während des Prozesses, dass er die Netze fachgerecht angebracht habe, um Schäden an seinen Reben zu verhindern. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und sprach ihn schuldig.

Strafe und Berufung

  • Geldstrafe: 28.800 Euro, davon 14.400 Euro auf Bewährung.
  • Berufung: Möths Anwalt hat das Urteil angefochten, es ist daher nicht rechtskräftig.

(VOL.AT)

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