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Thurgau: 30-Jähriger wegen Sex mit Tieren angeklagt

Der 30-Jährige missbrauchte die Tiere über sieben Jahre.
Der 30-Jährige missbrauchte die Tiere über sieben Jahre. ©Pixabay/Symbolbild
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Ein grausiger Fall von Tierquälerei beschäftigt gerade die Gerichte im Schweizer Kanton Thurgau. Der 30-jährige Sohn eines Bauern soll sich mehrfach an Tieren vergangen haben.

Die Vorwürfe klingen fast unglaublich: Über insgesamt sieben Jahre soll der 30-Jährige auf dem Bauernhof seines Vaters regelmäßig Tiere sexuell missbraucht haben. Wie "NZZ folio" berichtet, wird in der Anklageschrift detailliert beschrieben, wie der mutmaßliche Täter Sex mit weiblichen Schafen, Kühen, Ziegen und Schweinen hatte. Ein Kälbchen ließ er angeblich an seinem Penis saugen.

Schwere Verletzungen bei Sex mit Stier

Der 30-Jährige hatte es jedoch nicht nur auf weibliche Tiere abgesehen. Einen Schafbock brachte er dazu, ihn zu besteigen. Dasselbe versuchte er danach mit einem 300 Kilogramm schweren Jungstier. Beim Geschlechtsakt zog sich der Mann jedoch schwere Verletzungen zu, weswegen er notoperiert werden musste. Nach dieser Verletzung brach er sein Schweigen und erzählte von seinen Taten.

Vor Gericht gibt der 30-Jährige laut "tagblatt.ch" zu: "Der Trieb war stärker als ich." Er fühle sich schuldig, denn Geschlechtsverkehr vor der Ehe sei eine Sünde, egal ob mit Mensch oder Tier. Dass er durch den Missbrauch die Würde der Tiere verletzt und sich strafbar gemacht hat, glaubt der mutmaßliche Täter nicht. Er habe nie Druck auf die Tiere ausgeübt. "Der Schafbock hat freiwillig mitgemacht", sagte er vor Gericht.

Auch Vater ist angeklagt

Der Bauer und Vater des 30-Jährigen, der als Tierhalter auch auf der Anklagebank sitzt, will von den Praktiken seines Sohnes nichts gewusst haben. Er ist mitschuldig darüber, dass der Sohn Lämmer ohne Betäubung mit einem Gummiring kastriert haben soll. Beide Männer geben an, dass sie nicht wussten, dass dies strafbar ist, da "man es früher genauso gemacht hat".

Für den Bauern fordert die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe und für seinen Sohn eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten, sowie eine Geldstrafe von 4500 Franken. Außerdem müsste sich der 30-Jährige drei Monate lang einer Psychotherapie unterziehen.

(Red.)

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