THC-Grenzwert am Steuer: Absage von Innenministerium
Im Innenministerium ist man laut Medienberichten von der Idee nicht begeistert. "Der Konsum von Cannabis ist illegal, also kann das Fahren mit Cannabis nicht legalisiert werden", zitierte das ORF-Radio Ö1 aus einem schriftlichen Statement von Innenminister Gerald Karner (ÖVP).
Bei Nachweis wird gestraft
Also selbst wenn die Fahrtüchtigkeit nicht eingeschränkt ist solle weiter gelten: Sobald Cannabis nachweisbar ist, wird gestraft. Dem gegenüber steht der Hintergrund des Vorschlages aus dem Gewessler-Ressort, dass selbst, wenn man bereits wieder fahrtauglich ist, der Cannabis-Wirkstoff THC, noch mehrere Tage nachweisbar bleibt.
"Klare Absage"
Innenminister Karner jedenfalls würde die Debatte gerne für beendet erklären, so scheint es. Denn auch der "Kurier" (Mittwoch-Ausgabe) zitierte aus einer Aussendung des Ministers zu dem Thema: "Mehr Kontrolle und klare Absage an Freigabe-Fantasien", sagte er demnach zu "Drogenliberalisierungs-Vorschlägen aus dem Verkehrsressort".
Verstärkte Kontrollen
Die Anzeigen gegen Drogenlenkerinnen und -lenker haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Im Vorjahr waren es laut Ö1 bereits mehr als 6.300. Seit 2017 benutzt die Polizei für die Kontrolle spezielle Speichelvortestgeräte, um THC nachzuweisen. Jährlich sind zusätzliche Geräte dazugekommen, es gibt auch mehr speziell ausgebildete Polizistinnen und Polizisten. Die Kontrollen sollen laut Innenministerium in den nächsten Jahren weiter verstärkt werden.
(APA)
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