Teures Radieschen: Kundin muss 246 Euro Strafe zahlen

Die Frau wollte einen Bund Radieschen kaufen, griff jedoch versehentlich nach einem nicht ordentlich gebundenen Bündel, wodurch ein Stück zu Boden fiel. Beim Verlassen des Geschäfts wurde sie von einem Detektiv aufgehalten und in einen Nebenraum gebeten. Der Vorwurf: Diebstahl, da sie das heruntergefallene Radieschen verzehrt hatte.
Die Strafe setzte sich zusammen aus 246 Euro für Detektivkosten und vermutlich 3 Cent für das Radieschen. Zudem wurde ihr ein Betretungsverbot für die Filiale erteilt – wie lange und für welche Standorte, ist ihr nicht bekannt.
Supermarkt weist Vorwurf der „Abzocke“ zurück
Die Kundin zeigt sich empört und bezeichnet die Strafe als „Abzocke“. Sie argumentiert, dass das Radieschen ohnehin im Müll gelandet wäre. Eine Kopie der Meldung des Detektivs sei ihr verweigert worden.
Die Supermarktkette Hofer hingegen sieht den Fall anders: Laut Auswertung der Überwachungskameras soll die Kundin das Radieschen zuvor in ihre Jackentasche gesteckt und dann während des Einkaufs verzehrt haben. Deshalb handle es sich um ein strafrechtliches Delikt, so das Unternehmen.
Hofer betont zudem, dass das Naschen von Lebensmitteln im Geschäft nicht erlaubt ist, es sei denn, der Artikel wurde zuvor an der Kasse bezahlt.
(VOL.AT)
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