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Testamentsprozess: Die Urteile wurden zugestellt

Ob Kornelia Ratz das Urteil akzeptiert, ist noch unklar.
Ob Kornelia Ratz das Urteil akzeptiert, ist noch unklar. ©VOL.AT/Steurer
Dornbirn, Salzburg - Am 31. Juli ging in Salzburg der Testamentsprozess zu Ende. Jetzt liegen die Urteile schriftlich vor.
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Gut Ding braucht Weile – sagt der Volksmund. Das trifft auf den großen Testamentsprozess von Salzburg ganz bestimmt zu. Nach 21 Verhandlungstagen und dem darauffolgenden Urteil für sechs der zehn Angeklagten am 31. Juli dieses Jahres (vier von ihnen wurden schon früher abgeurteilt) erfolgte gestern die schriftliche Zustellung der gefällten Schuldsprüche samt Begründung. Das Dokument umfasst knapp 500 Seiten.

Linz und Wien entscheiden

Für jene Prozessbeteiligten, die eine Nichtigkeitsbeschwerde oder eine Berufung angemeldet haben, gibt es nun eine Frist von vier Wochen, um über die Durchsetzung von Rechtsmitteln zu entscheiden. Über Antrag können die Fristen verlängert werden. Für die Nichtigkeitsbeschwerde ist der Oberste Gerichtshof zuständig, über die Berufungen entscheidet das Oberlandesgericht Linz.

Berufungen fix

Während der Hauptangeklagte Jürgen H. (48), der sieben Jahre unbedingt ausfasste, sowie die vier Nebenangeklagten Udo H. (40), Markus H. (50), Jutta R. (48) und Sabine L. (48) ihre Strafen akzeptierten, ist das bei den übrigen Angeklagten nicht der Fall. Die Verteidiger von Kurt T. (49) und Walter M. (73) haben schon vor Längerem angekündigt, die Urteile ihrer Klienten zu beeinspruchen. „Das ziehen wir durch“, sagte Kurt T.s Anwalt Nicolas Stieger (44) noch gestern. Auch Peter Cardona (70), Anwalt von Peter H. (48), der fünf Jahre unbedingt erhielt, kündigt jetzt schon Berufung an. „Mein Mandant hat im Vergleich zu den anderen eine unangemessen hohe Strafe erhalten“, ist Cardona überzeugt. Ob er auch Nichtigkeit durchsetzen will, „entscheiden wir erst nach Durchsicht des Urteils“.

Spannung garantiert

Gespannt darf man auf die Reaktion der zu zweieinhalb Jahren Haft (zehn Monate davon unbedingt) verurteilten suspendierten Richterin Kornelia Ratz (49) und deren Anwalt Bertram Grass (65) sein. Grass deutete im Oktober an, seine Mandantin könnte unter Umständen die Strafe akzeptieren – aus Furcht davor, im Falle einer Berufung eine noch höhere Strafe auszufassen.

Fest steht: Sowohl für Kurt T. und Walter M. als auch für Kornelia Ratz steht sehr viel auf dem Spiel. Erhöhen sich ihre Strafen auf über ein Jahr unbedingt, müssen sie ins Gefängnis. Bei einem Strafausmaß von bis zu einem Jahr könnten die drei mit einer Fußfessel davonkommen. Bereit für die Durchsetzung von Rechtsmitteln scheinen jedenfalls auch die Staatsanwaltschaften von Feldkirch (Manfred Bolter) und Steyr (Andreas Pechatschek).

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