Damit sei zwar die Grundlage für Untersuchungshaft nicht mehr gegeben, gegen den Mann werde aber selbstverständlich weiter ermittelt, so Rusch.
Die zwei anderen Beschuldigten – ein weiterer Gerichtsbediensteter sowie ein Immobilienkaufmann – bleiben hingegen in Untersuchungshaft. “In diesen beiden Fällen wurde die Untersuchungshaft für jeweils einen Monat verlängert. Die Entscheidung ist rechtskräftig”, erklärte der Staatsanwaltschaftssprecher.
Weitere Details zu den bisher bekanntgewordenen Fakten in der Testamentsfälschungs-Affäre gebe es nicht, sagte Rusch. Die Ermittlungen würden weiter auf Hochtouren laufen.
Die Staatsanwaltschaft geht damit weiterhin von rund 20 Fällen aus. Geprüft werden derzeit mögliche Querverbindungen zu zwei bereits verstorbenen Anwälten, die in die Affäre verwickelt gewesen sein könnten. Zudem werden am Bezirksgericht Dornbirn in einer internen Sonderrevision des Oberlandesgerichts Innsbruck etwa 20.000 Verlassenschaftsakten auf weitere Verdachtsmomente hin durchforstet. Die Revision wird vermutlich mehrere Wochen dauern.
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