Testamentsfälschungen: Prozessbeginn am 16. April in Salzburg

Angeklagt sind zehn Personen aus Vorarlberg, darunter fünf Justizmitarbeiter. Sie sollen zwischen 2001 und 2008 in 20 Verlassenschaftsverfahren Testamente und Verträge manipuliert haben, um sich und Angehörige zu bereichern.
Wegen Befangenheit Testament-Prozess in Salzburg
Als weitere Termine für den umfangreichen Prozess, der aus Gründen der Befangenheit nach Salzburg verlegt worden war, wurden die Folgetage 17. und 18. April sowie der 23. April bestimmt. Die Verhandlungen sind jeweils von 9.00 bis 17.00 Uhr anberaumt. Das Strafverfahren wird laut Anklage des Feldkircher Staatsanwalts Manfred Bolter wegen Amtsmissbrauchs, gewerbsmäßig schweren Betrugs unter Ausnützung einer Amtsstellung und Fälschung besonders geschützter Urkunden unter Ausnützung einer Amtsstellung geführt. Im Fall eines Schuldspruchs drohen bis zu 15 Jahre Haft.
Hauptbeschuldigter ist geständig
Damit beginnt der Strafprozess rund zweieinhalb Jahre nach den ersten Verhaftungen in der Affäre, die die Vorarlberger Justiz nachhaltig erschütterte. Bisher zeigte sich nur der Hauptbeschuldigte geständig, er belastete angebliche Mittäter schwer. Darunter befindet sich auch eine suspendierte Richterin, die ein gefälschtes Testament zugunsten von Familienangehörigen in Auftrag gegeben haben soll. Inzwischen sind alle Angeklagten wieder auf freiem Fuß, zwei davon, weil die zweijährige Haftfrist auslief. Der Schaden, den das kriminelle Treiben anrichtete, soll rund zehn Mio. Euro betragen, es gibt über 100 Geschädigte.
Über die voraussichtliche Dauer des Verfahrens konnte der Präsident des Landesgerichts Salzburg, Hans Rathgeb, noch keinerlei Angaben machen. “Das wird der Verlauf der Hauptverhandlung ergeben”, sagte er am Freitag zur APA. Es sei durchaus möglich, dass sich der Prozess über den Sommer zieht. Geplant ist, pro Woche jeweils an drei Tagen ganztägig zu verhandeln.
Suche nach geeignetem Verhandlungssaal
Bei der Suche nach einem geeigneten Verhandlungssaal ist das Gericht letztlich wieder im eigenen Haus angelangt. Angesichts von zehn Angeklagten, deren Verteidigern sowie 158 Geschädigten, von denen sich bisher 82 als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen haben, hatte man sich zunächst um einen größeren Saal in der Stadt Salzburg umgesehen. Im Raum stand beispielsweise das Kolpinghaus, wo 2002/03 der Prozess zur Seilbahnkatastrophe von Kaprun abgewickelt worden war – dieses Verfahren hatte von der Zahl der Beteiligten ähnliche Dimensionen. Letztlich ergaben aber die Recherchen des Gerichtes, dass viele Privatbeteiligte gar nicht zum Prozess erscheinen werden, weshalb man am Landesgericht im Schwurgerichtssaal 109 das Auslangen finden werde, so Rathgeb.
Sechs Geschädigte haben sich mittlerweile schon im Vorfeld außergerichtlich mit zwei Angeklagten über den Ersatz ihrer Schadenersatzansprüche geeinigt, die Vergleiche wurden gerichtlich protokolliert. Das hat den Vorteil, dass die Geschädigten ihre Forderungen nicht mehr in der Hauptverhandlung oder am Zivilrechtsweg geltend machen müssen, so der Präsident. Sollten sich weitere Privatbeteiligte mit Angeklagten über den Ersatz ihrer Ansprüche einigen, könnten auch sie jederzeit bei Gericht einen Antrag auf eine Protokollierung stellen.
Testament-Akt umfasst 48 Bände
Vorsitzender des Schöffensenates ist Richter Andreas Posch. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Steyr wird durch den Ersten Staatsanwalt Andreas Pechatschek und die Anklage der Staatsanwaltschaft Feldkirch durch Staatsanwalt Manfred Bolter vertreten. Die 82 Privatbeteiligten haben bisher 15 Vertreter namhaft gemacht.
Der Gerichtsakt umfasst laut Rathgeb 48 Bände mit rund 23.000 Seiten. Dazu kommen etwa 30 Beiakten, vor allem die Verlassenschafts- und Pflegschaftsakten.
(APA)
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