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Testamentsfälscher fordert kurzen Prozess

Klaus Grubhofer im VN-Interview: „Die Aussagen meines Mandanten belasten in erster Linie ihn selbst.“
Klaus Grubhofer im VN-Interview: „Die Aussagen meines Mandanten belasten in erster Linie ihn selbst.“ ©VOL.AT/Bernd Hofmeister
Dornbirn - Der geständige Hauptangeklagte in der Testament-Affäre, Jürgen H., hat im Vorfeld des Mammut-Prozesses beantragt, das gegen ihn gerichtete Verfahren möglichst rasch, nämlich "allenfalls bereits nach Wiederholung seines Geständnisses", zu beenden.

Wie aus dem den VN vorliegenden Antrag hervorgeht, befindet sich Jürgen H. laut Ärzten in einer ausnehmend schlechten psychischen Verfassung. Zwar wird der 47-Jährige grundsätzlich als prozessfähig eingestuft, entsprechende Maßnahmen, um die Prozessfähigkeit auch für den weiteren Verlauf der Verhandlung sicherzustellen, seien jedoch wünschenswert, heißt es in dem Antrag. Die Mediziner empfehlen unter anderem eine „räumliche Trennung von den Mitangeklagten sowohl während der Verhandlung als auch in den Pausen“ sowie eine „weitest­gehende Unterbindung von Fragen durch Anwälte der Mitangeklagten in einem ungebührlich lauten oder untergriffigen Tonfall“. Andernfalls sehen die Mediziner „die konkrete Gefahr, dass der Beschuldigte in einen Ausnahmezustand gerät, der mit akuter Suizidgefahr verbunden ist“. Ob dem Antrag des Hauptangeklagten entsprochen wird, bleibt abzuwarten.

Die Lebensbeichte des Angeklagten Jürgen H.

Jürgen H. ist im Testamentsprozess, der übernächste Woche in Salzburg beginnt, die größte Trumpfkarte der Anklage. Der 47-jährige geständige Hauptangeklagte hat den Ermittlern eine Lebensbeichte abgeliefert. Davon sind Insider überzeugt. Seine Aussagen waren klar, umfassend und ohne erkennbare Widersprüche. Der ehemalige Rechtspfleger am Bezirksgericht Dornbirn belastet vor allem die ehemalige Landesgerichts-Vizepräsidentin Kornelia Ratz (49) schwer. Aber auch seine drei mitangeklagten Ex-Kollegen stehen aufgrund seines umfassendes Geständnisses unter dringendem Verdacht, weisen die Vorwürfe jedoch allesamt vehement zurück. Jürgen H. und den neun anderen Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum 2001 bis 2008 in Dornbirn und anderen Orten vorwiegend Testamente gefälscht oder sich an Manipulationen beteiligt zu haben.

Illegale Praktiken

Jürgen H. kam als junger Gerichtsmitarbeiter offenbar bereits sehr früh mit den illegalen Praktiken am Bezirksgericht Dornbirn in Berührung. Bald wurde er laut eigener Aussage Teil des Systems und initiierte bzw. beteiligte sich an zahlreichen Testamentsfälschungen.

“Ich hoffe, dass alle ruhig und sachlich bleiben”

Testament-Affäre: Anwalt des Hauptbeschuldigten wünscht sich fairen Prozess.

Bisher war Ihr Mandant voll geständig. Wird es im Prozess dabei bleiben?
Grubhofer: Mein Mandant wurde von mir eingehend dahingehend aufgeklärt, dass ein Geständnis nur dann als strafmildernd wirkt, wenn er bei seinen Aussagen stets bei der Wahrheit bleibt. Alles andere, als dass mein Mandant bei seinem Geständnis auch während des Strafprozesses bleibt, wäre für mich eine Überraschung.

Der Druck auf ihn wird groß sein, da er ja auch Gerichtskollegen belastet, diese aber alle Vorwürfe von sich weisen.
Grubhofer: Jeder hat seine subjektive Sicht der Dinge. Jeder hat seine subjektive Wahrheit. Die Aussagen meines Mandanten sind Geständnisse und belasten in erster Linie ihn selbst. Er, der schon in allen Abteilungen des Gerichts war, ist insoweit juristisch gebildet, dass er weiß, dass ein Verteilen einer Straftat auf mehrere oder das Beschuldigen eines Anderen bei der Beurteilung seines Fehlverhaltes gar nichts bringt außer allenfalls eine Ausweitung der Strafvorwürfe gegen ihn selbst.

Wie bereiten Sie Jürgen H. auf die Verhandlung vor?
Grubhofer: Mein Mandant ist in einem psychisch und physisch sehr stark angegriffenen Zustand. Ich hoffe und habe als Verteidiger darauf zu achten, dass alle Prozessbeteiligten ruhig und sachlich bleiben. Es gilt zu verhindern, dass mein Mandant in einen psychischen Ausnahmezustand gerät, der sein Leben gefährden könnte und seine Prozessfähigkeit infrage stellt.

Und wie gehen Sie selbst in so einen großen Prozess? Sie sind ja normalerweise nicht in Strafsachen tätig.
Grubhofer: Der Prozess wurde medial großgemacht. Es handelt sich um ein Schöffenverfahren, das einen Gegenstand, der das Interesse der Öffentlichkeit geweckt hat, behandelt. Nachdem mein Mandant hinsichtlich aller ihm vorgeworfenen Fakten geständig ist, gilt es – wie es für jeden Verteidiger gelten muss – darauf zu achten, dass bei der Strafbemessung sein Geständnis, seine Hilfe bei der Wahrheitsfindung und sein Bemühen um die Schadensgutmachung entsprechend berücksichtigt werden.

Ihr Mandant saß zwei Jahre in U-Haft. Wie hat er diese Zeit erlebt?
Grubhofer: Soweit ich es beurteilen kann, hat er die Untersuchungshaft nicht beklagt. Er hat, da er von Anfang an geständig war, gewusst, dass er eine lange Gefängnisstrafe wird antreten müssen. Die Untersuchungshaft wird ihm auf die Haftstrafe angerechnet. Mein Mandant war für die ärztliche Betreuung, die ihm während der Untersuchungshaft zuteilwurde, durchaus dankbar.

Sie sind seit 30 Jahren Rechtsanwalt in Dornbirn, gehen beim Bezirksgericht ein und aus. Hätten Sie sich jemals vorstellen können, dass dort derartige Dinge geschehen?
Grubhofer: In jedem Berufsstand gibt es Menschen, die gebotene Möglichkeiten ausnutzen. Das darf man nicht dramatisieren. Nach wie vor wäre es gerechtfertigt, dass die Bevölkerung Vertrauen in die Justiz hat, da der absolut überwiegende Teil des richterlichen und nichtrichterlichen Personals die Erwartungen, die die Bevölkerung in eine gut arbeitende Justiz setzt, voll erfüllt. Derartige Dinge, wie sie in Dornbirn zutage getreten sind, hätte ich mir aber in der Tat nicht vorstellen können.

Was sagen Sie zur Vorgehensweise der Justiz bzw. der Republik? Eine außergerichtliche unbürokratische Entschädigung der Erben ist ja trotz mehrere Versuche Ihrerseits nie zustande gekommen?
Grubhofer: Mit einem gut funktionierenden Krisenmanagement konnte die Justiz in diesem Fall ja nicht gerade glänzen. Man hätte manches anders oder besser machen können. Aber im Nachhinein ist es leicht, gescheiter zu sein. Allerdings sollte der Fall Anlass für massive Änderungen in vielen Bereichen sein. Es ist für mich absolut unverständlich, dass die geprellten Erben nach wie vor auf das ihnen zustehende Erbe warten. Dies deshalb, da der vormalige Verteidiger von Peter H. und ich ein Konzept ausgearbeitet hatten, das eine Zuteilung der zu Unrecht erworbenen Vermögensvorteile auf die gesetzlichen Erben problemlos möglich gemacht hätte. Es ist für mich durch nichts zu rechtfertigen, dass hier Menschen zu Prozessführungen gezwungen werden, obwohl eine wesentlich kostengünstigere Verteilung möglich gewesen wäre.

Dass Jürgen H. ins Gefängnis muss, ist klar. Mit welchem Strafausmaß rechnen Sie?
Grubhofer: Über das Ausmaß der Strafe, die mein Mandant zu erwarten hat, möchte ich nicht spekulieren. Der Strafrahmen beträgt ein bis 15 Jahre. Zu berücksichtigen sein werden sein Geständnis, seine Mitwirkung bei der Aufklärung und sein Bemühen bei der Mitwirkung der Schadenswiedergutmachung. Das Scheitern der Schadenswiedergutmachung bis zum jetzigen Zeitpunkt kann und dürfte nicht zulasten meines Mandanten gehen.

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