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Terrorprozess: Zwei Angeklagte von zentralen Vorwürfen freigesprochen

Am Wiener Landesgericht wird das Urteil im Terror-Prozess verkündet.
Am Wiener Landesgericht wird das Urteil im Terror-Prozess verkündet. ©APA; Canva
Im Prozess gegen sechs mutmaßliche Unterstützer am Terror-Anschlag in Wien vom 2. November 2020 sind in der Nacht auf Donnerstag am Wiener Landesgericht zwei Angeklagte vom Vorwurf der Beteiligung am Mord im Rahmen einer terroristischen Vereinigung freigesprochen worden.

Für die restlichen Angeklagten setzte es dagegen in den zentralen Punkten der Anklage Schuldsprüche.

Beim Erstangeklagten fehlte den Geschworenen der Beweis, dass dieser - wie von der Anklage inkriminiert - den Attentäter psychisch und bei der Planung und Vorbereitung des Anschlags unterstützt und am 21. Juli 2020 im Wissen um dessen mörderische Pläne in die Slowakei chauffiert hatte, wo dieser Munition für das beim Attentat verwendete AK-47-Sturmgewehr kaufen wollte. Beim Zweitangeklagten wurde entgegen der Anklage nicht angenommen, dass dieser dem Attentäter am Tag des Anschlags bei Tatvorbereitungen und bei der Auswahl des Anschlagsziels behilflich war und ihn im Entschluss zur Tatbegehung bestärkt hatte.

Demgegenüber folgten die Geschworenen der Staatsanwältin im Kern der Anklage beim Dritt-, Viert-, Fünft- und Sechstangeklagten, wobei die Männer mit Ausnahme des Fünftangeklagten als der radikal-islamistischen Szene und der Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) zugerechnet wurden. Der Drittangeklagte wurde schuldig erkannt, den Attentäter von Mai 2020 bis zum Tag des Anschlags im Wissen um dessen Absichten unterstützt, das Anschlagsziel mitausgesucht und Fluchtvorbereitungen getroffen zu haben, indem er gefälschte Papiere besorgte. Beim Viertangeklagten wurde angenommen, dass dieser den Attentäter ab Juli 2020 bis zum Tag des Anschlags zur Tatausführung bestärkte sowie die Tatwaffen samt Munition und weitere Utensilien in der Wohnung des Attentäters vorbereitet hatte.

Beim Fünftangeklagten gelangten die Geschworenen mit 5:3 Stimmen zur Ansicht, dass dieser dem Attentäter im Juni 2020 die beim Anschlag verwendeten Schusswaffen - ein Sturmgewehr und eine Pistole - und die passende Munition vermittelt und übergeben hatte. Für die Laienrichter war damit - wenn auch nicht im Rahmen einer terroristischen Vereinigung - der Tatbestand der Beteiligung am Mord erfüllt. Ähnlich sahen es die Geschworenen beim Sechstangeklagten, bei dem dem Wahrspruch zufolge davon ausgegangen wurde, dass er die Abwicklung des Waffen- und Munitionskaufs mitorganisierte und dem Attentäter den Kontakt zum Fünftangeklagten vermittelte, indem er ihm dessen Telefonnummer übergab. Beim Sechstangeklagten wurde jedoch angenommen, dass dieser an einer terroristischen Vereinigung beteiligt war.

Wie in den minderschweren Anklagepunkten entschieden und welche Strafen vom Schwurgericht verhängt wurden, steht noch nicht fest. Nach 23.00 Uhr war die Urteilsverkündung noch im Gange.

(APA)

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