Terror-Drohung gegen Wiener Westbahnhof: Prozess gegen Teenie

Im Saal gilt ein Fotografier-und Filmverbot, Kräfte der Justizwache Einsatzgruppe (JEG) sind für die Verhandlung abgestellt.
Ungeachtet seines Äußeren - der Teenie soll fast noch kindliche Züge haben - skizziert die Staatsanwaltschaft Wien den Angeklagten als gefährlichen und gewaltaffinen IS-Fanatiker. Der Schüler sitzt seit Mitte Februar wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft. Er soll sich seit August 2024 eingehend mit dem IS befasst und radikalisiert haben, indem er sich entsprechendes Propagandamaterial beschaffte und verbreitete. Ab Herbst begann er sich für Sprengmittel und Sprengsätze zu interessieren - im Internet fand er laut Anklage Baupläne und speicherte diese auf Datenträgern ab. Über Telegram-Kanäle suchte der damals 14-Jährige nach Online-Tutorials, um mehr über die Herstellung von explosiven Stoffen zu erfahren. Wie die Auswertung seines Handys ergab, dürfte der Schüler solche Videos auch konsumiert haben.
Laut Anklage im Februar 2025 Anschlag für Sommer zugesichert
Nach dem Jahreswechsel soll der damals 14-Jährige über eine Messenger-App wiederholt in Kontakt mit einem IS-Verbindungsmann gestanden sein. Laut Anklage sicherte er diesem zwischen 5. und 7. Februar zu, einen Schwur auf den IS abzulegen und im Sommer 2025 einen Anschlag mit Sprengstoff, Schuss- oder Stichwaffen in Wien zu begehen. Gerichtet waren die Anschlagspläne laut Anklage gegen "Ungläubige und Polizisten", auch eine Geiselnahme war offenbar angedacht.
Losgelöst davon soll der damals 14-Jährige zwischen 24. Jänner und 9. Februar Vorbereitungshandlungen in Richtung eines Verbrechens durch Sprengmittel (§ 175 StGB) getroffen haben. Darauf deuten aus Sicht der Strafverfolgungsbehörde im Kellerabteil der elterlichen Wohnung sichergestellte Aluminiumrohre und Tischbeine hin, die zur Herstellung einer Rohrbombe gedacht waren.
Der damals 14-Jährige wurde am 10. Februar an seinem Wohnsitz in Wien-Währing festgenommen. Auf die Spur des laut Anklage anschlagbereiten IS-Anhängers war man aufgrund eines Hinweises des deutschen Bundeskriminalamts gekommen. Die deutschen Ermittler hatten ein besorgniserregendes TikTok-Profil mit radikalislamistischen Inhalten entdeckt. Dieses Profil konnte dem Angeklagten zugeordnet werden. Daraufhin wurde die Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) informiert, die weiter ermittelte und den Burschen mit Hilfe des Wiener Landesamts Staatsschutz und Terrorismusbekämpfung (LSE) und Kräften der WEGA aus dem Verkehr zog.
Belastendes Beweismaterial bei Hausdurchsuchung sichergestellt
Der schmächtige Jugendliche lebte bis zu seiner Festnahme bei seinen Eltern und wollte im Herbst eine Lehre beginnen. Bei einer gerichtlich genehmigten Hausdurchsuchung wurden im Kinderzimmer des Angeklagten bzw. im Kellerabteil mehrere Messer und IS-Propagandamaterial. Sichergestellt wurden vor allem auch vom Tatverdächtigen angefertigte Zeichnungen der U6-Station am Westbahnhof. Abgebildet waren Züge, Geleise und Strichmännchen, wobei eine der Figuren mit einem Messer bzw. einer Machete auf andere einsticht. Die Opfer sind mit dem Wort "Kuffar" ("Ungläubige") bezeichnet, einem im Islam gebräuchlichen Ausdruck für Menschen, die Angehörige anderer Religionen sind oder nicht dem Islam angehören.
Tatbestandsmäßig werden dem 15-Jährigen die Vorbereitung einer terroristischen Straftat - nämlich ein Verbrechen mit Sprengmitteln - im Sinne des § 278c StGB, terroristische Vereinigung, die versuchte Ausbildung für terroristische Zwecke, die Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat und das Verbrechen der kriminellen Organisation vorgeworfen. Er soll sich nach seiner Einlieferung in die JA Josefstadt zu den Terror-Vorwürfen tatsachengeständig gezeigt haben. Seine Verteidigerin wollte auf APA-Anfrage vor der Hauptverhandlung keine Stellungnahme zu dem Fall abgeben.
Soll im Gefängnis mit "Schlachtung" gedroht haben
Vor Gericht wird es auch um eine Körperverletzung und eine gefährliche Drohung gehen. Der 15-Jährige soll am 23. Mai eine tätliche Auseinandersetzung mit einem Mithäftling gehabt und diesen dabei verletzt haben. Weiters soll er geäußert haben, er werde nach seiner Enthaftung den Klassenlehrer "schlachten".
(APA/Red)
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