“Er hätte keine Möglichkeit gehabt, diesen schrecklichen Unfall zu vermeiden. Es war ein tragischer Unfall. Ihn trifft keine Schuld”, stellte Richterin Manuela Tuncsayi nach dem Beweisverfahren fest. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Der ums Leben gekommene Mann – ein 54-jähriger Unterstandsloser, der zum Unfallzeitpunkt 1,91 Promille Alkohol im Blut hatte – hatte in der Station Höchstädtplatz versucht, im letzten Moment in den Triebwagen einer Garnitur der Linie N einzusteigen. Obwohl er mit der linken Hand noch den Haltegriff erreicht haben soll, schlossen sich die Türen. Die Tramway fuhr ab, der eingeklemmte Mann versuchte noch mitzulaufen, rutschte jedoch aus, kam zu Sturz und wurde zwischen Trieb- und Beiwagen mitgeschleift.
Der Fahrer bekam davon nichts mit. Er gab in seiner Einvernahme an, die Garnitur ordnungsgemäß abgefertigt und “nichts Außergewöhnliches” bemerkt zu haben. Sein Verteidiger wies darauf hin, dass es sich bei der Straßenbahn um ein altes Modell – das sogenannte E1 – gehandelt habe, das keine Außenrückspiegel aufweise. Für den Fahrer sei es aufgrund dessen nicht möglich, Zusteigversuche im hinteren Waggonbereich zu beobachten.
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