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Tauernautobahn: Abfahrtsperren für Transitverkehr ab Freitag

Auf der A10 für gelten im Sommer Abfahrtsperren für den Transitverkehr.
Auf der A10 für gelten im Sommer Abfahrtsperren für den Transitverkehr. ©APA/BERNHARD NIEDERHAUSER (Symbolbild)
Auf der Tauernautobahn (A10) in Salzburg werden vom 4. Juli bis 7. September Abfahrtssperren für Transitverkehr in Kraft gesetzt. Diese gelten rund um die Uhr von Puch bis Zederhaus, um die Anrainergemeinden vor Ausweichverkehr zu schützen. Trotz abgeschlossener Tunnelsanierungen zwischen Golling und Werfen wird in der Sommerreisezeit mit Staus gerechnet.

Die Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften Hallein, St. Johann im Pongau und Tamsweg sowie des Verkehrsministeriums treten ab Freitag in Kraft, wie das Land Salzburg mitteilte. Der Zielverkehr in Österreich ist von den Abfahrtsperren auf der Tauernautobahn (A10) ausgenommen. Reisende nach Italien, Slowenien oder Kroatien müssen auf der Autobahn bleiben. Die Einhaltung wird von einem privaten Sicherheitsdienst und Asfinag-Mitarbeitenden überwacht.

Staus auf der Tauernautobahn trotz Fertigstellung der Tunnel-Generalsanierung erwartet

Obwohl die Generalsanierung der insgesamt zehn Tunnelröhren auf dem 14 Kilometer langen Abschnitt zwischen Golling (Tennengau) und Werfen (Pongau) nach gut zwei Jahren abgeschlossen worden ist und am 26. Juni beide Fahrspuren pro Richtung für den Verkehr wieder freigegeben worden sind, rechnet man im Sommerreiseverkehr zu Spitzenreisetagen - beispielsweise Ende Juli - mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen und mit Staus. Die Menschen würden zwar kürzer, aber dafür öfter auf Urlaub fahren, sagte ein Sprecher des Landes im APA-Gespräch. Deshalb rechne man auf den Durchzugs- und Transitstrecken insgesamt mit mehr Verkehr als noch vor einigen Jahren. Die verfügbaren Navis würden den Fahrzeuglenkern Ausweichrouten und Schleichwege vorschlagen, deshalb komme es vermehrt zu Belastungen für die Anrainer. Die Navi-Systeme würden aber auf die behördlichen Beschränkungen reagieren.

Tauernautobahn: Sonderregelung für Autobahnraststätten in Eben

Für die beiden Autobahnraststätten (Nord und Süd) in der Pongauer Gemeinde Eben gibt es ab 4. Juli eine besondere Regelung. Im Bereich der Gasthofsiedlung und im Bereich Gewerbegebiet "Gasthof Süd" ist es verboten, auf die angrenzenden Gemeindestraßen einzufahren. Damit soll sichergestellt werden, dass bei einem Rückstau die Fahrzeuge hier nicht abfahren. Ausgenommen ist auch hier der Zielverkehr. Neben den Abfahrtssperren auf der A10 treten auch in Autobahn-Anrainergemeinden im Flachgau (Anif, Elsbethen, Grödig, Großgmain und Wals-Siezenheim) Maßnahmen zur Vermeidung von Stauflüchtlingen in Kraft. Die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung und das Magistrat der Stadt Salzburg haben die Verkehrsbeschränkungen bereits verordnet.

(APA/Red)

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