Die Bank muss einem Salzburger Treibstofflieferanten sämtliche Schäden ersetzen, berichtete am Mittwoch der ORF Radio Vorarlberg. Das Urteil ist rechtskräftig, bestätigte eine Mitarbeiterin des Obersten Gerichtshofes (OGH) gegenüber der APA.
Vorwurf: Millionen-Konkurs mitinszeniert
Die in Schieflage geratene Biodiesel-Firma war bei Konkursantrag im April 2010 mit 17,2 Mio. Euro überschuldet, die Scheier Tankstellen GmbH stand mit 26,5 Mio. Euro in der Kreide. Den Passiva standen Aktiva in Höhe von 14,7 Mio. Euro gegenüber. Einer der Hauptgeschädigten, ein Salzburger Mineralölhändler, hatte die Volksbank geklagt, weil sie den Konkurs mitinszeniert habe. Die Bank hätte von der bevorstehenden Insolvenz gewusst und dieses Wissen dazu genützt, um ihren eigenen Schaden zu minimieren. So habe die Volksbank rechtswidrig und in Schädigungsabsicht in Lastschriftenbuchungen eingegriffen. Gelder, die automatisch an ihn überwiesen worden wären, seien unmittelbar vor dem Konkurs gestoppt und händisch zurückgebucht worden, so der Vorwurf des Klägers.
Volksbank muss für Schäden von Gläubiger haften
Der OGH gab dem Kläger nun recht: Die Firma Scheier habe es unterlassen, rechtzeitig einen Konkursantrag zu stellen. Das habe die Volksbank Vorarlberg gebilligt und unterstützt. Die Geschäftspartner von Scheier seien über die finanzielle Lage des Unternehmens nicht aufgeklärt worden. Die Volksbank habe dadurch zur Lieferung von Treibstoff verleitet, wobei sie wusste, dass sie im Fall der Insolvenz wirtschaftlich profitieren würde, hieß es laut ORF im OGH-Urteil, das bereits im April zugestellt worden war. Die Volksbank Vorarlberg muss nun für die Schäden des Treibstofflieferanten in voller Höhe haften. Das Ausmaß des Schadenersatzes muss nun ermittelt werden.
Volksbank sicher: nichts falsch gemacht
Gerhard Hamel, Vorstandsdirektor der Volksbank Vorarlberg, erklärte gegenüber der APA, er werde das Urteil schlussendlich zur Kenntnis nehmen. Er sei sich nach wie vor sicher, nichts falsch gemacht zu haben. Das Gericht habe das allerdings anders gesehen, diesem Urteil müsse er sich beugen.
Scheier-Konkurs: Strafprozess folgt
Der Strafprozess rund um den Konkurs der Tankstellenunternehmen könnte demnächst folgen. Gegen den einstigen Geschäftsführer Christoph Scheier sei eine Anklage wegen schweren Betruges und Falschaussage eingebracht worden, bestätigte der stellvertretende Sprecher des Landesgerichts Feldkirch Klaus Schurig der APA. Auch ein Rechtsanwalt, dem eine Beteiligung an einer möglicherweise “kontrollierten” Insolvenz vorgeworfen wird, dürfte sich schon bald vor Gericht verantworten müssen. Seinen Einspruch gegen die Anklageschrift hatte das Oberlandesgericht Innsbruck am 19. März 2014 abgewiesen.
(Anm. d. Redaktion: Christoph Scheier wurde zwischenzeitig von den gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Vorwürfen rechtskräftig freigesprochen.)
(APA/red)
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