AA

Täterin filmte Raub an Erotiktänzerin

Symbolbild
Symbolbild ©Pixabay
Nachtklubtänzerin schlug im Streit Arbeitskollegin und raubte ihr 80 Euro. 20-jährige Rumänin wurde deswegen zu teilbedingter Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt.

Die Räuberin hat am 8. Jänner in ihrer Dornbirner Mietwohnung ihre Taten mit ihrem abgestellten Smartphone gefilmt. Auf dem von der Polizei sichergestellten Video ist zu sehen, dass die Nachtklubtänzerin ihre rumänische Arbeitskollegin und Mitbewohnerin mit Schlägen und Tritten attackiert und ihr dann 80 Euro aus der Geldbörse raubt. Zudem hat die 20-jährige Rumänin das Handy ihrer Landsfrau auf den Boden geworfen und zerstört. Und sie hat auch eine slowakische Erotiktänzerin, die schlichtend eingreifen wollte, geschlagen und getreten und dabei leicht verletzt.

Wegen Raubes, Nötigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung wurde die unbescholtene und geständige Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil fünf Monate. Als Schadenersatz hat sie 580 Euro zu bezahlen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwalt Simon Steixner nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

In Untersuchungshaft

Der Strafrahmen für die junge Erwachsene betrug null bis zehn Jahre Gefängnis. Richterin Tagwercher merkte an, dass die Angeklagte für den Fall der Rechtskraft des Urteils gute Aussichten habe, nach der Hälfte der verbüßten Strafe auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen zu werden, also nach zweieinhalb Monaten. Die Beschuldigte befindet sich seit sechs Wochen in der Jus­tizanstalt Feldkirch in Untersuchungshaft. Sie darf darauf hoffen, in einem Monat auf freien Fuß gesetzt zu werden.

Die Angeklagte sagte, sie habe sich dafür gerächt, was ihre rumänische Kollegin ihr während der Arbeit in einem Tabledancelokal angetan habe. Denn ihre Arbeitskollegin habe einen Kunden gegen ihren Willen dazu ermuntert, sie zu begrapschen. Wütend geworden sei sie auch deshalb, weil sie im Gegensatz zu ihrer Arbeitskollegin den vereinbarten Tageslohn von 40 Euro nicht erhalten habe.

Deshalb habe die Angeklagte unerlaubte Selbsthilfe mit Gewaltanwendung betrieben, erläuterte Verteidigerin Dietlind Hügel das Tatmotiv ihrer Mandantin. Die angeklagte Tänzerin sei der Ansicht gewesen, dass ihr das Geld zusteht und nicht ihrer Kollegin. Die 20-jährige Angeklagte gab vor Gericht zu Protokoll, ihrer Meinung nach habe sie sich weniger schuldig gemacht als das Raubopfer.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Neue
  • Täterin filmte Raub an Erotiktänzerin