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T-Mobile darf iPhone exklusiv vermarkten

Das iPhone gibt es in Deutschland wieder nur noch in Verbindung mit einem Zwei-Jahres-Vertrag der Mobilkom-Tochter T-Mobile. Die Deutsche Telekom setzte sich vor dem Hamburger Landgericht gegen den Rivalen Vodafone durch.

Das Gericht hob eine einstweilige Verfügung auf, die T-Mobile den Exklusiv-Vertrieb untersagt hatte. Das Gericht erklärte, es sehe nach der mündlichen Verhandlung in der Telekom-Praxis keinen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder das Kartellrecht. T-Mobile will nun das Apple-Handy wieder ausschließlich mit einem Zwei-Jahres-Vertrag und einer technischen Sperre verkaufen, die die Nutzung anderer Netze ausschließt. Der Verkauf des iPhones ohne Vertrag ohne Sperre zum Preis von 999 Euro werde eingestellt, sagte Unternehmenssprecher Rene Bresken im Gespräch mit AP. Er kündigte an, dass T-Mobile den iPhone-Kunden nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist eine kostenlose Entsperrung der Geräte ermöglichen werde. Die Kunden könnten dann auch andere Netze nutzen. „Wir sind froh über diesen Ausgang“, sagte ein T-Mobile-Sprecher. Letztlich werde die gesamte Mobilfunkbranche davon profitieren, dass die Unternehmen nun innovative Geräte und neue Vertriebsmodelle einsetzen könnten, um wieder Wachstum zu erzielen. Das iPhone von Apple wird seit Anfang November in Deutschland vertrieben. Zunächst verkaufte die Telekom-Tochter das Handy nur zusammen mit einem Zweijahresvertrag und einer technischen Sperre für andere Netze, dem sogenannten SIM-Lock. Nach der einstweiligen Verfügung vom 12. November musste T-Mobile das iPhone auch ohne SIM-Lock und als Einzelgerät ohne Vertrag verkaufen. Mit dem Urteil des Hamburger Landgerichts ist dies jedoch Vergangenheit. Vodafone kritisierte den Richterspruch, da der exklusive iPhone-Verkauf zum Nachteil der Verbraucher sei. Das Düsseldorfer Unternehmen will nun das Urteil analysieren und dann über die weiteren Schritte entscheiden. „Wir halten uns eine Berufung offen“, sagte ein Sprecher. Vodafone befürchtet, dass andere Handy-Hersteller dem Beispiel von Apple folgen und attraktive Geräte nur noch mit einem einzelnen Partner anbieten könnten. „Wir wollten daher Klarheit haben, ob das Vertriebsmodell zulässig ist.“

Offen blieb zunächst, ob die Telekom im Zusammenhang des gerichtlichen Tauziehens um das iPhone vor Gericht Schadenersatz gegen Vodafone geltend macht. „Es ist noch viel zu früh, um über das Thema zu sprechen“, sagte ein Telekom-Sprecher. Erst müsse eine „bestandskräftige Entscheidung“ vorliegen. „Wir werden weiterhin prüfen und uns vorbehalten, Schadenersatz in maximaler Höhe zu stellen“, fügte er hinzu. Die Höhe möglicher Forderungen an Vodafone sei noch nicht zu beziffern.

Zusammen mit den monatlichen Gebühren summieren sich die Kosten eines iPhones je nach Vertrag auf Beträge zwischen 1.600 und mehr als 2.000 Euro für zwei Jahre. Nach eigenen Angaben hatte T-Mobile allein am 9. November, dem ersten Verkaufstag, 15.000 der Kulthandys abgesetzt.

Der Mobilfunkdienstleister Debitel hatte sich das zwangsweise erwirkte Verkaufsmodell zunutze gemacht: Kunden, die das iPhone bei T-Mobile kauften, aber bei Debitel den Mobilfunkvertrag unterschrieben, erhielten 600 Euro gutgeschrieben. Dieses Verkaufsmodell ist gescheitert. Mit dem jüngsten Gerichtsurteil entfalle die Voraussetzung für den Tarif, sagte ein Sprecher des vom Finanzinvestor Permira kontrollierten Unternehmens. Gegen die Kopplung des iPhones an das T-Mobile-Netz hatte sich Debitel bei der Bundesnetzagentur beschwert, die den Fall nach Aussage eines Sprechers derzeit aber noch prüft.

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