Es sei erwiesen, dass sich der Angeklagte in Syrien im Jahr 2014 der islamistischen Al-Nusra-Front, einem inzwischen umbenannten Ableger des Terrornetzwerkes Al Kaida, angeschlossen hatte. Dort habe er eine militärische Ausbildung erhalten und für weitere Einsätze bereit gestanden. Bei der Strafe sei berücksichtigt worden, dass der Flüchtling sich selbst gestellt und gestanden hatte. Außerdem habe er keine Vorstrafen.
Nasser A. war seit dem 15. Februar in Untersuchungshaft. Nach Angaben seines Verteidigers hatte er sich selbst an die Polizei in Chemnitz gewandt. Er sei jedoch zweimal abgewiesen worden, bevor man ihm beim dritten Besuch auf dem Revier Gehör geschenkt habe.
(DPA)
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