Einige der Antworten:
Spekulation oder Absicherung?
Sausgruber beschreibt den einstimmigen Beschluss von Vorstand und Kontrollversammlung der VGKK: Bei der Entscheidung in den beiden Gremien wurde, auf Basis der von der Bank gelieferten Informationen, davon ausgegangen, dass es sich um ein Sicherungsgeschäft handelt und dass keine nachteiligen Folgen für die VGKK eintreten können.
Verluste, ja oder nein? Auf Basis des Vorstandsbeschlusses sei ein Zinsswap abgeschlossen worden, schreibt der LH. Dieses Geschäft wurde nach nachträglicher Versagung der Genehmigung durch das zuständige Bundesministerium rückabgewickelt. Nach Auskunft der VGKK sei somit kein Schaden entstanden. Allerdings, heißt es in der Beantwortung, ist darauf hinzuweisen, dass die Bank rund 2,7 Millionen Euro als deren Schaden aus diesem Geschäft behauptet und sich vorbehalten hat, diesen Betrag von der VGKK zu begehren. Die Kasse sehe sich aber nicht als schadenersatzpflichtig.
Faire Information der Bank? Bertholds Frage: Ist Ihnen bewusst, dass alle Banken dazu verpflichtet sind, über das Risiko eines derartigen Geschäftes zu informieren? Antwort von Sausgruber: Die Einhaltung dieser Verpflichtung durch die Bank über das mit dem Geschäft verbundene Verlustrisiko ist tatsächlich die Kern- und gleichzeitig die Streitfrage zwischen der Bank und der VGKK.
Darf die öffentliche Hand spekulieren? Sausgrubers klare Aussage: Spekulation mit öffentlichen Geldern ist tabu. In dieser Einstellung sehe er keinen Unterschied zwischen der SPÖ-Landtagsfraktion, Vorstand und Obmann der VGKK, da alle Beschlüsse einhellig aufgrund der
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