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Sutterlüty-Markt: Genehmigung mit Auflagen

Hat ausgedient: Die Sutterlüty-Filiale in der Rankweiler Landammanngasse.
Hat ausgedient: Die Sutterlüty-Filiale in der Rankweiler Landammanngasse. ©VN/Hofmeister
Grünes Licht für Sutterlüty-Markt in Rankweil. Aber: Die Verkaufsfläche muss kleiner werden.

Rankweil. (VN-sta) Der umstrittene Sutterlüty-Markt an der Rankweiler Stiegstraße ist genehmigt. Der Raumplanungsbeirat des Landes hat vergangene Woche grünes Licht für das Millionenvorhaben gegeben. „Allerdings mit einer geringeren Verkaufsfläche als beantragt“, informiert der für Raumplanung zuständige Landesrat Karlheinz Rüdisser auf VN-Anfrage.   

200 Quadratmeter weniger
Wie die VN bereits ausführlich berichteten will die heimische Lebensmittelhandelskette den bestehenden Markt in der Landammanngasse auflassen und stattdessen in der Stiegstraße einen neuen Markt mit rund 1550 Quadratmetern Verkaufsfläche eröffnen. Anrainer und die Rankweiler Grünen machten gegen das Vorhaben mobil. Das Einkaufszentrum sei überdimensioniert und raumplanerisch nicht begründbar, so die Kritik der Gegner, die nach eigenen Angaben rund 950 Unterschriften gegen das Projekt gesammelt hatten.
Jetzt muss Sutterlüty die beantragte Verkaufsfläche tatsächlich reduzieren. Und zwar um 200 Quadratmeter. „Der neue Standort befindet sich außerhalb der Kern- bzw. Eignungszone, wo größere Verkaufsflächen erlaubt sind“, begründet Rüdisser die Entscheidung des Raumplanungsbeirats. Es seien sowohl Aspekte der Nahversorgung, die Auswirkungen auf die umliegenden Gemeinden als auch die Bedenken der Anrainer berücksichtigt worden. Ebenfalls genehmigt wurde der geplante Sutterlüty-Markt im Rankweiler Vinomnacenter. Mit dem Geschäft (400 Quadratmeter Verkaufsfläche) soll die Nahversorgung im Ort gesichert werden.
Nahversorgung sichern

Rankweils Bürgermeister Martin Summer zeigt sich mit der Empfehlung des Planungsbeirats zufrieden. „Damit können wir die Nahversorgung im Zentrum sichern“, so Summer. Es sei ja nicht selbstverständlich, dass ein Unternehmen seine Verkaufsflächen aufteile. In Bezug auf die Einwände der Anrainer verweist Summer auf die Expertengutachten, welche die Befürchtungen entkräften. Wie geht es jetzt weiter? Die Landesregierung werde nun über die EKZ-Widmung entscheiden. Erst nach dem schriftlichen Bescheid könne in der Gemeinde der endgültige Beschluss fallen, so Summer.

VN-Heimat vom 10.05.2012/Jörg Stadler
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