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"Suizid auf Rezept": Wieso gibt es keine validen Zahlen?

Sterbeverfügung: LR Rüscher konnte ebenfalls keine Zahlen liefern, Nationalrat Loacker stellte eine Anfrage ans Gesundheitsministerium.
Sterbeverfügung: LR Rüscher konnte ebenfalls keine Zahlen liefern, Nationalrat Loacker stellte eine Anfrage ans Gesundheitsministerium. ©APA, Hartinger, Canva
Joachim Mangard (VOL.AT) joachim.mangard@russmedia.com
Es ist ein schwieriges Thema: "Assistierter Suizid". Und schwierig ist es auch an valides Datenmaterial zu kommen, wie eine VOL.AT-Recherche zeigt.

Am 1. Jänner 2022 ist in Österreich ein neues Sterbeverfügungsgesetz in Kraft getreten. Dauerhaft schwer oder unheilbar Kranke, die Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen wollen, können seitdem eine sogenannte Sterbeverfügung errichten.

Zahlen und Fakten?

Bei einer Anfrage von NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker im Nationalrat an Gesundheitsminister Johannes Rauch nahm der Abgeordnete das umstrittene Gesetz aufs Korn und erkundigte sich nach Zahlen und Fakten bezüglich Angebots und Nachfrage des sogenannten "Suizids auf Rezept", also einer assistierten Sterbehilfe.

Die Zahlen für Österreich

In Österreich wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 1. Februar 2023 insgesamt 136 Sterbeverfügungen errichtet, 112-mal wurde das tödliche Präparat ausgegeben. Zehn tödliche Dosen wurden wieder zurückgegeben. 69 Menschen hätten außerdem seit Inkrafttreten des Gesetzes ein erstes Aufklärungsgespräch geführt.

Gesundheitsminister Johannes Rauch

©APA/HANS PUNZ

Wie viele Menschen gehen in den "assistierten Suizid"?

Auf die Frage, wie viele Personen schon assistierten Suizid vollzogen hätten, lautete die Antwort des Gesundheitsministers in der VOL.AT vorliegenden parlamentarischen Anfrage folgendermaßen: "Meinem Ressort liegen mangels entsprechender dahingehender gesetzlicher Bestimmungen keine Daten zur Beantwortung der Frage vor."

Gerald Loacker, Neos, wollte vom Gesundheitsministerin genaue Zahlen in Bezug auf die Umsetzung des Sterbeverfügungsgesetzes.

Außerdem wolle man aus datenschutzrechtlichen Gründen auch nicht aufschlüsseln, wie oft und in welchem Bundesland das Angebot wahrgenommen werde.

Ausschnitt aus der VOL.AT vorliegenden Anfrage des Nationalratsabgeordneten Gerald Loacker an das Gesundheitsministerium.

Auf eine ebenfalls umfangreiche Anfrage bei Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher, erhielt VOL.AT die Information, dass seitens des Landes keine entsprechenden Daten und Informationen vorliegen würden, und dass man sich diesbezüglich ans Ministerium oder zuständige Organe wie die Patientenanwaltschaft oder die Anwaltskammer wenden solle.

Landesrätin Martina Rüscher spricht auch von negativen Auswirkungen der Sterbeverfügung. ©Hartinger

LR Rüscher: "Sterbeverfügung kann auch negative Auswirkungen haben"

Trotzdem äußerte sich die ÖVP-Politikerin zum Thema: "Jedes Gesetz ist für uns natürlich rechtlich bindend. Inhaltlich befürworte ich die Möglichkeit über ein selbstbestimmtes Leben. Unbestritten ist, dass diese Möglichkeit der Sterbeverfügung auch negative Auswirkungen hat, wenn sich Patient:innen beispielsweise aus Sorge, die Angehörigen zu sehr zu belasten, für diesen Weg entscheiden. Die entsprechende Antwort darauf kann nur eine sehr gut ausgebaute Hospiz- und Palliativmedizin sein, sodass auch ein würdevolles Leben, ohne Schmerzen, bis zum Lebensende geführt werden kann. Mit dem neu eingerichteten Hospiz- und Palliativfonds des Bundes stehen mehr Mittel zur Verfügung und ein weiterer Ausbau der Angebote in Vorarlberg wird verfolgt. Ein Beispiel dafür ist, die künftige Verstärkung des mobilen Palliativteams und die Einrichtung eines Konsiliardienstes für alle Spitäler und Pflegeheime."

(VOL.AT)

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