StVO-Novelle verbannt "E-Mopeds" von Radwegen

Der Entwurf zur Sammelnovelle, die gemeinsam mit den Verkehrssprechern der Regierungsparteien ÖVP und NEOS präsentiert wurde, geht nun in Begutachtung und soll am 1. Mai 2026 in Kraft treten. Für die Neuerungen rund um die E-Mopeds ist die Umsetzung mit 1. Oktober 2026 vorgesehen. Wie im Sommer bereits angekündigt, sollen "E-Mopeds" (L1-eB), die aktuell als Fahrräder gelten, nun in das Kraftfahrgesetz überführt und damit auf die Straßen verlagert werden. Sie sind damit Kraftfahrzeuge mit Zulassungspflicht (Nummerntafel), Versicherungspflicht, Führerscheinpflicht und Sturzhelmpflicht.
Ein E-Moped sei kein Fahrrad, betonte Hanke. "Es ist ein unglaublich schnelles Ungetüm, das hier unterwegs ist". Die Elektromobilität hätte sich sehr weiterentwickelt - die Fahrzeuge seien leistungsstärker und auch das Tempo habe sich erhöht. Man müsse deshalb vorsorgen, dass die Sicherheit nicht vernachlässigt wird.
Kamerabasierte Verkehrsberuhigung
Das Verkehrsministerium schafft einen Rechtsrahmen für den Einsatz kamerabasierter Systeme zur Verkehrsberuhigung in Kommunen, was von Wien seit Jahren vehement gefordert wird. Künftig sollen Einfahrts- und Fahrverbote für mehrspurige Kraftfahrzeuge im Rahmen eines automatisierten Zufahrtsmanagements kontrolliert werden dürfen. Dies betrifft ausschließlich klar definierte Zufahrtsbereiche, etwa an Einfahrten zu Stadtzentren. Die videoüberwachten Gebiete werden mit einer Zusatztafel samt Kamerasymbol und einer neuen Bodenmarkierung gekennzeichnet.
"Für die Kontrollen ist jene Behörde zuständig, die die Verordnungen erlässt", so der Ressortchef, also nicht die Polizei. Dabei habe man besonders Rücksicht auf den Datenschutz genommen.
Eine kamerabasierte Überwachung von Busspuren, Geh- und Radwegen oder Fußgängerzonen als eigenständige Maßnahme ("Stand-alone-Lösung") soll hingegen nicht zulässig sein. Eine Ausnahme sind sogenannte Schulstraßen, wo der Verkehrsberuhigung ein besonderer Stellenwert zum Wohle der Kinder eingeräumt wird. Zudem sind einspurige Kraftfahrzeuge, wie Motorräder oder Mopeds, ausdrücklich von der automatisierten Erfassung ausgenommen.
E-Scooter- und E-Bike-Fahrende
Neue Regeln gelten auch für E-Scooter und E-Bikes: Erstere werden künftig eindeutig als Fahrzeuge definiert - nicht mehr als Kleinfahrzeuge. Keine Mitnahme von Personen oder Waren, eine Helmpflicht bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sowie die Pflicht zur Ausstattung mit Blinkern und Klingel. Zudem wird - für E-Scooter - die Promillegrenze auf 0,5 gesenkt. Für E-Bikes gilt künftig eine Helmpflicht bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Diese Regelungen in Sachen Helmpflicht seien laut Hanke "ein guter Kompromiss für die junge Generation". Zudem hoffe er, dass die Diskussion der vergangenen Wochen etwas bewirkt hat und auch Ältere zum Helm greifen werden.
Erste Reaktionen
FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker kritisierte die Novelle als "nächsten Abzock- und Überwachungsangriff auf die Autofahrer". Die Ermöglichung von kameraüberwachten Zufahrtskontrollen in Städten sei nämlich nichts anderes als der Türöffner für die Citymaut. "Den Belastungs- und Verbotsfantasien der Wiener SPÖ und Grünen wird damit der Weg geebnet und die ÖVP ist wieder mittendrin statt nur dabei." Elisabeth Götze, Verkehrssprecherin der Grünen, lobte zwar die Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, kritisierte jedoch die Kontrolle von Einfahrverboten per Videoüberwachung. Hier werfe "die Regierung den Datenschutz der Bürgerinnen und Bürgern einmal mehr über Bord - wie zuletzt auch schon bei der Einführung des Bundestrojaners."
Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung, kündigte an, man würde sich den StVO-Entwurf sehr genau anschauen. Positiv bewertete er die Regelungen zu E-Mopeds, während die Pläne in Hinblick auf eine Helmpflicht für E-Bikes und E-Scooter "nicht ausgereift erscheinen". "Den größten Diskussionsbedarf sehen wir allerdings bei den geplanten Einfahrtsbeschränkungen für Innenstädte, deren Umsetzung wir in dieser Form sehr problematisch sehen." Für den ARBÖ war in der geplanten kamerabasierten Zufahrtskontrolle in Stadtzentren "kein Nutzen erkennbar." Der VCÖ begrüßte jedoch die Ermöglichung der automatisationsunterstützten Zufahrtskontrolle, die von einigen Städten gefordert wurde. Die Arge 2Rad wiederum begrüßte die Ausnahmeregelung für einspurige Kraftfahrzeuge in zukünftigen verkehrsberuhigten Zonen.
(APA)
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