StVO-Novelle laut ÖAMTC verfassungswidrig
Solche "automationsgestützten Zufahrtskontrollen" stünden allerdings in Widerspruch "zur Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) und auch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs", erklärte Professor Christian Piska vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Uni Wien am Donnerstag. Eine vorherige VfGH-Entscheidung über Abschnittskontrollen (Section Control) hätte ähnliche Kontrolltechniken bereits untersagt.
Fehlende Gefahrensituation auf der Straße
Nur in gefährlichen Streckenabschnitten, also Tunneln oder Baustellen, seien solche Kameraaufnahmen zulässig. "Bei einer Verkehrsberuhigungsmaßnahme haben wir eine solche besondere Gefahrensituation nicht", argumentiert der Rechtsexperte.
Im Gegensatz zur klassischen Section Control würden die geplanten Kontrollmaßnahmen außerdem eine Speicherung der Bilder auch nach der Durchfahrt vorsehen. "Das heißt, hier werden Daten von Menschen, die nichts verbrochen haben, die kein Delikt begangen haben, gesammelt." Piska ortet daher einen Fall von "Vorratsdatenspeicherung", die der Europäische Gerichtshof ebenfalls nur in "schwerwiegenden Gefahrensituationen" zulassen würde.
Zu diesem Fazit kommt ein Gutachten, das der Uni-Wien-Professor im Auftrag des ÖAMTC erstellt hat. Als Alternative zu den geplanten Zufahrtskontrollen schlägt Piska "normale, stichprobenartige Kontrollen" durch Sicherheitsbeamte vor, "so wie bei anderen Verkehrsverstößen auch". Dies sei verfassungskonform, weniger eingreifend und kostengünstiger.
(APA)
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