StVO-Novelle ermöglicht temporäre Fußgängerstraßen

Ob Straßen in temporäre Fußgängerstraßen umgewandelt werden, entscheiden die Städte und Gemeinden selbst, erklärte Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne).
StVO-Novelle ist Teil des Covid-19-Gesetzespakets
Die Novelle zur Straßenverkehrsordnung ist Teil des am Freitag im Nationalrat zum Beschluss stehenden dritten Covid-19-Gesetzespakets. Sie sieht vor, dass, wenn es aufgrund der Maßnahmen gegen COVID-19 erforderlich ist, die Behörde durch Verordnung auf einzelnen Straßen und Straßenabschnitten die Fahrbahn dauernd oder für bestimmte Zeiten für Fußgänger freigeben kann. Möglich ist das, wenn keine erheblichen Interessen am ungehinderten Fahrzeugverkehr entgegenstehen. Derzeit ist auch auf für den Verkehr gesperrten Fahrbahnen das Gehen nicht erlaubt. Das Zufahren etwa zu Garageneinfahrten bleibt aber genauso wie das Fahrradfahren auf den betroffenen Straßenabschnitten weiterhin erlaubt.
"Gehsteige bieten oft zu wenig Platz, um Sicherheitsabstand einzuhalten"
"Gehsteige bieten oft zu wenig Platz, um den geforderten Sicherheitsabstand von einem Meter einzuhalten. Gerade in Städten ist das ein Problem. Temporäre Fußgängerstraßen können hier helfen, indem sie Platz schaffen", erläuterte Gewessler in einer Aussendung. "Oberste Priorität hat nach wie vor: Zuhause bleiben und Kontakte vermeiden", betonte sie. Menschen mit beengtem Wohnraum in Städten stelle das aber zunehmend vor Herausforderungen.
Keine Straßensperren in St. Pölten und Wr. Neustadt
Für St. Pölten und Wiener Neustadt stelle sich die Thematik nicht, hieß es auf Anfrage in den Rathäuser der zwei größten Städte Niederösterreichs. "Wir haben mit den weitläufigen Fußgängerzonen und den vielen Naherholungsgebieten ausreichend Platz und Grünraum", teilte der Magistrat der Landeshauptstadt mit.
Es gebe einen extrem hohen Anteil von Fußgängerzonen (drei Straßen plus Hauptplatz, Anm.), "von denen jede einzelne sehr breit und groß ist, und dazu auch noch die unzähligen Parkanlagen (Stadtpark und Akademiepark an der Spitze)", lautete die Begründung in Wiener Neustadt.
(APA/Red)
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