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Strengere Regeln: Weinbauregion Kamptal macht sich jetzt zukunftsfit!

Traumhafte Weinbauregion: das Kamptal.
Traumhafte Weinbauregion: das Kamptal. © ÖWM / WSNA
Die Kamptal DAC-Regelungen werden strenger: Ab Jahrgang 2025 dürfen Weine der Appellation nur noch als biologisch oder nachhaltig zertifiziert verkauft werden.

Im niederösterreichischen Kamptal stellen 550 Weingüter wunderbaren österreichischen Wein her. Sie haben nun neue Grundlagen für eine umweltfreundliche Zukunft des Weinanbaugebiets geschaffen. Das Regelwerk der DAC-Appellation Kamptal wurde sorgfältig und ausgiebig überarbeitet.

Neue Zertifizierungspflicht für Kamptal-Weine

Die gesetzliche Appellation Kamptal DAC, die seit 2008 besteht, hat neue Richtlinien beschlossen, die den Weinanbau im niederösterreichischen Kamptal stärker ökologisch ausrichten sollen. Ab dem Jahrgang 2025 müssen alle Weine dieser Herkunft entweder biologisch oder nachhaltig zertifiziert sein. Diese Regelung wurde vom Regionalen Weinkomitee Kamptal eingeführt, um den Weinen ein deutlicheres Profil zu verleihen und ihre Position auf internationalen Märkten zu stärken.

Strengere DAC-Bedingungen ab 2024

Schon ab dem Jahrgang 2024 gelten erweiterte Anforderungen für sämtliche Herkunftsbezeichnungen, wie Orts- und Riedenweine, die bisher von den DAC-Bestimmungen teilweise ausgenommen waren. Nun müssen auch kleinere Herkunftseinheiten den gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Rebsorten und Stilistik folgen. Ein weiterer Schritt zur besseren Herkunftssichtbarkeit betrifft die Etiketten: Der Herkunftsname muss zukünftig mindestens doppelt so groß sein wie die Rebsortenangabe.

Ab Jahrgang 2024 gelten folgende Neuerungen:

  • Einheitliche DAC-Bedingungen: Alle Herkunftsbezeichnungen, inklusive Orts- und Riedenweine, müssen den DAC-Vorgaben entsprechen.
  • Strengere Etikettenvorgaben: Der Name der Herkunft (Kamptal / Ortsname / Riedenname) muss mindestens doppelt so groß wie die Rebsortenangabe auf dem Etikett stehen.
  • Neue Ortsweinbezeichnungen: Kamptal-Weine dürfen 12 neu definierte Ortsnamen nutzen, basierend auf Boden- und Klimaeinheiten: Engabrunn, Gobelsburg, Grafenegg, Hadersdorf, Kammern, Langenlois, Lengenfeld, Mittelberg, Schiltern, Schönberg, Strass und Zöbing.
  • Erweiterung des Rebsortenspiegels: Chardonnay, Weißburgunder und Grauburgunder sind nun für alle Weine mit „Kamptal“-Etikett zugelassen.

„Herkunftsvermarktung ist eine gemeinschaftliche Anstrengung, und es ist wesentlich, dass jedes Weingut im Gebiet von der gemeinsamen Kommunikation profitieren kann.“

(Rudi Rabl, Obmann des Regionalen 
Weinkomitees Kamptal  )

Ried Spiegel, Ried Heiligenstein, Langenlois. ©ÖWM / WSNA

Einführung neuer Ortsweinbezeichnungen

Die Kamptal DAC führt zwölf neu definierte Ortsweinbezeichnungen ein, die sich an Boden- und Klimaeinheiten orientieren, statt strikt an politische Grenzen. Die neuen Ortsnamen, darunter Engabrunn, Gobelsburg und Zöbing, sollen eine präzisere Herkunftsbezeichnung ermöglichen. Außerdem wird das Angebot an zugelassenen Rebsorten für Weine mit der Bezeichnung "Kamptal" um die Burgundersorten Chardonnay, Weißburgunder und Grauburgunder erweitert.

Die neue Rechtsvorschrift im Wortlaut

Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen

  • Ab Jahrgang 2025: Alle Kamptal-Weine müssen biologisch oder nachhaltig zertifiziert sein.
  • Ab Jahrgang 2024: Orts- und Riedenweine müssen den DAC-Bedingungen entsprechen.
  • Etikettenregelung: Herkunftsangabe mindestens doppelt so groß wie Rebsortenname.
  • Neue Ortsweinbezeichnungen: Zwölf neue Ortsnamen, basierend auf Boden- und Klimaeinheiten.
  • Erweiterung der Rebsorten: Zulassung von Chardonnay, Weißburgunder und Grauburgunder für Kamptal-Weine.

(VOL.AT)

Copyright: Landwirtschaftskammer Österreich / Landwirtschaftskammer Österreich via ÖWM
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