Wenn man es verabsäumt, eine monatsweise Aufschlüsselung an die SVA zu schicken, drohen Rückzahlungen von mehreren tausend Euro. Laut “Standard” (Montagausgabe) gibt es vermehrt Beschwerden, weil das Familienministerium zu einer restriktiveren Vollzugspraxis angewiesen hat. Der “Standard” berichtet vom Fall einer selbstständigen Grafikerin, die eine Mitteilung der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) bekommen hat, wonach sie das gesamte Kindergeld in Höhe von fast 9.000 Euro zurückzahlen muss. Die Betroffene hatte zwar während der Karenzmonate die Zuverdienstgrenze eingehalten, es aber verabsäumt, eine monatsweise Aufschlüsselung an die SVA zu schicken. Wenn so eine “Abgrenzung” nicht vorliegt, zieht die SVA die gesamten Einnahmen eines Jahres für die Zuverdienstgrenze heran – also auch jene, die in den Monaten vor oder nach der Karenz lukriert wurden.
Abgrenzung
Laut Steuerberater Andreas Knipp häufen sich die Beschwerden, auch die Grüne Wirtschaft berichtet von zahlreichen Fällen. Rechtlich ist die Vorgangsweise zwar korrekt, die Probleme sollen aber auch mit einer restriktiveren Vollzugspraxis der SVA zu tun haben. Früher wurden die Versicherten bei drohenden Problemen daran erinnert, dass sie binnen zwei Jahren eine solche “Abgrenzung” vornehmen müssen, seit einiger Zeit werden aber keine Mahnungen oder Erinnerungsschreiben mehr verschickt, auch Nachfristen gibt es keine mehr. Grund dafür sei eine entsprechende Anweisung des Familienministeriums (unter ÖVP-Ministerin Sophie Karmasin, Anm.), beruft sich der “Standard” auf einen nicht namentlich genannten SVA-Experten.
Eine Sprecherin der SVA bestätigte der APA, dass im Herbst 2017 die letzten Erinnerungsschreiben an Bezieher versendet wurden. Seit März 2017 könnten sich Betroffene allerdings aktiv im Antragsformular ein persönliches Erinnerungsschreiben wünschen. “Damit wurde vom Ministerium auf Feedback von Betroffenen reagiert und das sollte die Lage entspannen.” Grundsätzlich obliege die Information der Bezieher dem Familienministerium.
Erste Fälle seit 2016 im Ministerium bekannt
Im Familienressort, das mittlerweile von Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) geleitet wird, argumentiert man ähnlich. Erste Fälle seien im Ministerium 2016 bekannt geworden, seither gebe es mehr Informationsbroschüren, erklärte ein Sprecher gegenüber der APA. Für Geburten seit März 2017 gebe es zudem ein Informationsschreiben zum Kinderbetreuungsgeld mit einem Hinweis auf die Notwendigkeit der “Abgrenzung”. Außerdem verwies auch er auf die Möglichkeit, im Antragsformular den Wunsch nach einer Erinnerung anzukreuzen.
Auch die Arbeiterkammer berichtet auf Anfrage, dass es immer wieder einmal ein Problem mit Rückzahlungen gibt, wenn Eltern die Zuverdienstgrenze überschreiten – aber eher nur, wenn jemand sowohl Einkünfte aus selbstständiger als auch aus unselbstständiger Arbeit beziehe, erklärte Ingrid Moritz, Leiterin der Abteilung Frauen und Familie in der AK Wien. Generell werde beim Kinderbetreuungsgeld wenig Rücksicht auf die Lebenssituationen der Menschen genommen, meinte Moritz.
So gebe es immer wieder Schwierigkeiten mit dem Nachweis des gemeinsamen Wohnsitzes: Wenn es etwa zu Trennungen wegen Gewalt komme und Betroffene vergessen, den neuen Hauptwohnsitz sofort zu melden, gebe es in der Zwischenzeit kein Kindergeld. Das passiere auch, wenn die Mutter länger als 91 Tage im Spital sei – beispielsweise, weil sie Krebs habe. Die Voraussetzung fürs einkommensabhängige Kindergeld, vor dem Mutterschutz sechs Monate durchgehend beschäftigt gewesen zu sein, könne auch ohne Zutun des Betroffenen etwa durch eine Insolvenz des Unternehmens nicht erfüllt sein, nannte Moritz ein weiteres Beispiel. “Es gibt viele strenge Regelungen beim Kinderbetreuungsgeld, die nicht praxisorientiert sind.”
(APA/Red)
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