Steigende Infektionszahlen erfordern eine Verschärfung der Regelungen zum Schutz der Patienten und Mitarbeitenden. Der Zutritt ist Personen ab zwölf Jahren nur mit gültigem 3G-Nachweis erlaubt. Es gilt wieder FFP2-Maskenpflicht.
Gültig ab 20. September
Die vierte Welle nimmt auch in Vorarlberg weiter Fahrt auf. In Anbetracht der Zunahme der Bettenbelegung durch Covid-19-Erkrankte haben die Vorarlberger Landeskrankenhäuser ihre Schutzmaßnahmen verstärkt. Konkret wird für Besucher am 20. September wieder die 4x1-Regelung eingeführt. Das bedeutet, dass pro Patient nur mehr eine Besuchsperson pro Tag für die Dauer einer Stunde erlaubt ist. Ausnahmen von der Besuchseinschränkung gelten für Kinder, Gebärende und Schwerstkranke.
3G-Nachweis
Beim Betreten des Spitals haben Personen ab einem Alter von zwölf Jahren einen Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr vorzulegen und für die Dauer ihres Aufenthalts bereitzuhalten. Getestete benötigen ein gültiges, behördlich erfasstes negatives Testergebnis. Die Landeskrankenhäuser weisen darauf hin, dass gemäß der jüngsten Corona-Verordnung des Gesundheitsministers Antigen-Schnelltests nur noch 24 Stunden statt wie bisher 48 Stunden gültig sind. Die Gültigkeit von PCR-Tests bleibt mit 72 Stunden unverändert. Der Ninja-Pass von Schülern wird anerkannt.
Genesene können ihren Status mittels Absonderungsbescheid (gültig sechs Monate) oder ärztlichem Zeugnis nachweisen. Ebenso gilt ein Nachweis über neutralisierende Antikörper. Als geimpft gelten Personen mit vollständiger Immunisierung bzw. einmaliger Impfung nach überstandener Covid-19-Erkrankung für 360 Tage nach der (zweiten) Impfung beziehungsweise bei Johnson & Johnson ab dem 22. Tag der Impfung für 270 Tage.
FFP2-Tragepflicht
Insbesondere asymptomatische, infizierte Personen, die von ihrer Covid-Infektion gar nichts wissen, stellen ein Risiko für Patienten und Mitarbeitende dar, sobald sie sich im Gebäude aufhalten. Während des Aufenthalts im Krankenhaus haben daher sowohl Besucher als auch Begleitpersonen ab einem Alter von 14 Jahren durchgängig (auch im Krankenzimmer) eine FFP2-Maske zu tragen – unabhängig von ihrem Impfstatus. Kinder bis 14 Jahren benötigen einen Mund-Nasen-Schutz, Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskentragepflicht ausgenommen. Vor dem Zutritt zu einer Abteilung ist stets eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen.
Die Spitäler ersuchen die Bevölkerung, die Schutzmaßnahmen in ihren Häusern konsequent einzuhalten beziehungsweise nach Möglichkeit von einem Besuch abzusehen. Auch die Spitalsambulanzen sollten weiterhin nur im Notfall oder mit einer Überweisung und Bestätigung der medizinischen Dringlichkeit einer/eines niedergelassenen Ärztin/Arztes aufgesucht werden.
Factbox (ab 20. September)
1 Patient – maximal 1 Besucher:in – 1 x täglich – 1 Stunde
BESUCHSZEITEN LKH Feldkirch / Bregenz / Bludenz / Hohenems
Montag bis Sonntag 14:00 bis 16:00 Uhr / Montag und Donnerstag 18:30 bis 19:30 Uhr
BESUCHSZEITEN LKH Rankweil
Montag bis Sonntag 15:00 bis 17:00 Uhr / Montag und Donnerstag 18:30 bis 19:30 Uhr
Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Besuchsregelung:
- Besuche von Schwerstkranken (z.B. Intensivstationen, Palliativstation)
- Besuche beider Elternteile bei ihrem Kind
- Väter / Begleitperson vor, während und nach der Geburt
Wie ist die Lage auf den Intensivstationen?
(VOL.AT)
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