720 Euro wegen versuchter Nötigung – so lautete das Urteil gegen eine 44-jährige Hundebesitzerin. Die Frau war im Mai mit einer anderen Freibadbesucherin in Fussach in Streit geraten. Der Badegast beschwerte sich wegen des Verstoßes gegen das bestehende Hundeverbot. Die Hundebesitzerin konterte mit Beschimpfungen und der Drohung “Wenn du nicht verschwindest, hau’ ich dir eine in die Goschn'”.
Nun erfolgte eine Verurteilung wegen versuchter Nötigung, die bereits vorbestrafte Hundebesitzerin kann allerdings noch drei Tage ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einbringen. Für die Staatsanwaltschaft ist die Strafe in Ordnung, sie hat bereits auf Rechtsmittel verzichtet.
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