Streikrecht: Das gilt im Homeoffice und auf Montage

Der Arbeitnehmer muss allerdings dem Unternehmen seine Arbeitsniederlegung mitteilen, hieß es heute auf APA-Anfrage von Arbeitgebern wie Arbeitnehmern.
Das gilt im Streikrecht im Homeoffice und auf Montage
Laut dem Fachverband der Metalltechnischen Industrie (FMTI) gibt es in Österreich keine gesetzliche Regelung zur Arbeitsniederlegung, daher auch keine Pflicht am Firmenstandort zu erscheinen. Die Produktionsgewerkschaft PRO-GE teilte mit: "Das Recht während eines Streiks die Arbeit einzustellen, ist nicht vom konkreten Arbeitsort oder vom konkreten Arbeitsplatz abhängig." Die Arbeitnehmer müssten die Teilnahme am Streik dem Arbeitgeber aber ausdrücklich mitteilen.
Gewerkschaftsmitglieder bekommen ihr Einkommen aus dem Streikfonds bezahlt
Während des Streiks bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Gewerkschaftsmitglied sind, ihr Einkommen aus dem Streikfonds der Gewerkschaft bezahlt, die Höhe entspricht aber nicht ganz dem "regulären" Einkommen und hängt von der Dauer der Zugehörigkeit zur Gewerkschaft ab.
Nicht-Mitglieder bekommen nichts während dem Streik
Nicht-Mitglieder bekommen nichts - auch nicht vom Arbeitgeber, so die Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak heute im ORF-"Aktuell nach eins". Wobei in der Vergangenheit ein Teil der nach den Streiks erfolgten KV-Einigung auch war, dass die Streikenden ihr Geld von den Betrieben erhielten.
(APA/Red)
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