Das gab Richter Georg Olschak am Montag zu Beginn des vierten Verhandlungstags gegen Strasser bekannt. Olschak hatte in der Vorwoche verkündet, bei den im inkriminierten Tatzeitpunkt für die “Sunday Times” tätigen Journalisten Jonathan Calvert und Claire Newell bestünde “keine Aussagebereitschaft”, da sie nur “bei Wahrung der totalen Anonymität” zu einer solchen bereit wären. Ein “verhüllter” Zeugenauftritt sei “nach der österreichischen Strafprozessordnung aber nicht vorgesehen”, so Olschak.
Journalisten widersprachen Richter
Calvert stellte gestern, Sonntag, in einer mehreren österreichischen Medien übermittelten Stellungnahme klar, dass er und seine Kollegen sehr wohl zur Aussage bereit wären, dabei aber nicht gefilmt oder fotografiert werden wollen, um ihre Identität nicht preisgeben zu müssen und weiter undercover arbeiten zu können.
Diese Stellungnahme lasse die Aussagebereitschaft der Reporter “in einem ganz anderen Licht” erscheinen als ein Anwalt der “Sunday Times” in Mails an die Staatsanwaltschaft und das Gericht avisiert hatte, hielt nun Olschak fest. Er verlas in diesem Zusammenhang zwei Mails vom 28. November, in denen der Anwalt für den Fall einer Zeugenaussage von Calvert und Newell umfassenden Schutz verlangt und erklärt hatte, sie würden nicht persönlich erscheinen, sollte die Wahrung ihrer Anonymität nicht garantiert werden können.
Richter: “Kommunikationsproblem bei der Sunday Times”
“Offenbar ist die interne Kommunikation bei der ‘Sunday Times’ nicht die Beste”, konstatierte Olschak. Er will die beiden Journalisten, die sich Strasser gegenüber als Lobbyisten ausgegeben hatten, nun am 13. Dezember laden und feststellen, “ob sie bereit sind auszusagen, wenn keine Film- und Fotoaufnahmen gemacht werden”.
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